Verbotsgesetz
Schimanek-Prozess: Ein Jahr bedingt für Ex-Rosenkranz-Büroleiter
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In einem Verbotsgesetz-Prozess gegen René Schimanek, Ex-Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), sind die Geschworenen am Mittwoch in Beratung gegangen.
Die Anklage stand in Zusammenhang mit der Todesanzeige für seinen Vater Hans-Jörg Schimanek senior, auf der das bei Rechtsextremen verbreitete Zitat "...und ewig lebt der Toten Tatenruhm" und das "Irminsul"-Symbol zu sehen war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schimanek wurde angelastet, die Veröffentlichung der Parte für den ehemaligen niederösterreichischen FPÖ-Landesrat auf der Webseite der Stadtgemeinde Langenlois veranlasst zu haben. Der 56-Jährige bekannte sich nicht schuldig. Die Geschworenen entschieden mit fünf zu drei Stimmen für einen Schuldspruch. Bei einem Rahmen von ein bis zehn Jahren Haft erhielt Schimanek die Mindeststrafe. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel. Weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Nach Vorwürfen hatte der 56-Jährige im Februar 2025 um Auflösung seines Dienstverhältnisses als Büroleiter von Rosenkranz gebeten, war aber freiheitlicher Stadtrat in Langenlois geblieben. Nach dem Schuldspruch kündigte Schimanek vor Medienvertretern an, sein Mandat zurückzulegen und aus der FPÖ auszutreten, um Schaden von der Partei abzuwenden.
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