Verbotsgesetz

Schimanek-Prozess: Ex-Rosenkranz-Büroleiter bestreitet Vorwürfe

In einem Verbotsgesetz-Prozess gegen René Schimanek, Ex-Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), sind die Geschworenen am Mittwoch in Beratung gegangen. 

Der blaue Stadtrat soll laut Anklage die Veröffentlichung der Todesanzeige für seinen Vater, auf der das bei Rechtsextremen verbreitete Zitat "...und ewig lebt der Toten Tatenruhm" und ein "Irminsul"-Symbol zu sehen war, auf der Langenlois-Webseite veranlasst haben. Er bekannte sich nicht schuldig.

Nach dem Tod des ehemaligen niederösterreichischen FPÖ-Landesrats Hans-Jörg Schimanek senior hatte der Beschuldigte laut Anklage Ende Dezember 2024 eine Mitarbeiterin der Stadtgemeinde per WhatsApp um die Veröffentlichung gebeten. Ein Kollege der Frau stellte die Todesanzeige am 30. Dezember 2024 auf die Webseite.

Zu sehen war auf der Parte das in rechtsextremen Kreisen verwendete "Irminsul"-Symbol und der Spruch "...und ewig lebt der Toten Tatenruhm", der laut Staatsanwaltschaft im Nationalsozialismus dazu diente, gefallene Soldaten als Helden darzustellen. Der 56-Jährige sei unbescholten, habe aber das Wissen um die Bedeutung des im Nationalsozialismus verwendeten Symbols und Spruchs. Für rechtsextreme Kreise sei damit "Verherrlichung und Glorifizierung der NS-Zeit" verbunden, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde.

Schimanek: Parte "im Auftrag" des Vaters erstellt

Schimanek sagte, er habe die Parte "im Auftrag" seines Vaters erstellt, der Wünsche geäußert hatte. Das "Irminsul"-Symbol stehe für einen Lebensbaum. Sein Vater habe damit "in keinster Weise" eine Verbindung zur NS-Zeit hergestellt. "Mein Anspruch war, eine würdige Traueranzeige für meinen Vater zu gestalten", betonte der 56-Jährige. Er habe sich - auch in Hinblick auf seine politische Tätigkeit - viele Gedanken um die Gestaltung der Parte gemacht und sei "nicht ansatzweise darauf gekommen", dass es sich um ein verbotenes Symbol handle. Das Zitat sei ein "würdiger Spruch", um das Leben und die Leistungen seines Vaters entsprechend darzustellen.

Die Parte war nach Aussagen von Beschäftigten der Stadtgemeinde einige Tage auf der Webseite abrufbar. Der Bürgermeister habe schließlich den Auftrag gegeben, die Todesanzeige von der Homepage zu löschen, berichteten die Mitarbeiter als Zeugen.

Staatsanwältin: "Außerordentlich viele Zufälle"

Die Staatsanwältin sah "schon außerordentlich viele Zufälle" und verwies auf den familiären Background, sichergestellte NS-Devotionalien an einem früheren Wohnsitz des Angeklagten und ein Mail aus dem Jahr 2010, in der Schimanek eine Dokumentation über Adolf Hitler als Geschichtsverfälschung bezeichnet und die er mit dem "üblichen Gruß" unterzeichnet habe. Es erscheine "in Summe der Zufall zu groß, dass all diese Dinge aus purer Unwissenheit oder Pech passiert sind". In Zusammenschau habe es der Angeklagte zumindest ernstlich für möglich gehalten oder sich damit abgefunden, dass er Kenner anspreche und in ihrer Gesinnung bestärke, meinte die Staatsanwältin.

Die Staatsanwaltschaft Krems wollte das Verfahren ursprünglich einstellen, auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft wurde aber Anklage erhoben, hielt Verteidiger Werner Tomanek fest. Sein Mandant habe im Auftrag des Verstorbenen gehandelt. Tomanek ersuchte um einen Freispruch.

Geschworene haben über eine Hauptfrage zu entscheiden

Die Geschworenen zogen sich am späten Vormittag zur Beratung zurück. Sie haben über eine Hauptfrage zu entscheiden. Angeklagt ist René Schimanek nach Paragraf 3g Verbotsgesetz (Absätze eins und zwei), weil er die Tat auf eine Weise begangen haben soll, dass sie vielen Menschen zugänglich wird. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm ein bis zehn Jahre Haft. Ein Mandatsverlust wäre bei einer bedingten Strafe von mehr als einem Jahr oder bei einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten die Folge.

Ermittlungen nach einer Hausdurchsuchung in einem Forsthaus in Langenlois, in dem Schimanek hauptgemeldet war, wurden dagegen eingestellt. Diesbezüglich konnte kein Eigentümer der sichergestellten NS-Devotionalien festgestellt werden, hieß es. Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung der Gegenstände beantragt. Die Razzia hatte im Zuge von Erhebungen gegen die militante Neonazi-Gruppe "Sächsische Separatisten" stattgefunden. Nach Vorwürfen bat er im Februar 2025 um die Auflösung seines Dienstverhältnisses als Büroleiter von Rosenkranz. Stadtrat in Langenlois blieb er weiterhin.

In Bezug auf die "Sächsischen Separatisten" stehen acht Männer seit Jänner unter anderem wegen Terrorismusverdachts in Dresden vor Gericht, darunter auch zwei Neffen von René Schimanek. Die Angeklagten sollen der deutschen Bundesanwaltschaft zufolge zu der Neonazi-Gruppe gehören. Im Dunstkreis der "Sächsischen Separatisten" fand am 9. Februar auch ein Prozess wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Wien statt. Der Angeklagte erhielt wegen sichergestellten NS-Devotionalien in seiner Wohnung 18 Monate bedingt.

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