Riess-Passer-Prozess

Westenthaler verteidigt Kleiderkäufe

31.01.2007

Als "absolut gerechtfertigt" hat Zeuge Peter Westenthaler (B) am Mittwoch Susanne Riess-Passers umstrittene Kleiderkäufe auf Parteikosten beim Zivilprozess der FPÖ gegen ihre ehemalige Parteichefin am Innsbrucker Landesgericht bezeichnet.

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© APA/ANDREAS FISCHER
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Sie sei von Parteifunktionären "nicht sehr charmant, aber zutreffend" darauf hingewiesen worden, sich bei öffentlichen Auftritten den Stilvorgaben der Partei anzupassen.

"Repräsentatives Outfit"
Dass die Partei im Jahr 2000 dafür 365.510 Schilling (26.563 Euro) berappen musste, schien Westenthaler "nicht ungewöhnlich". Seiner Meinung nach hätten das auch die anderen Parteifunktionäre gewusst. Sie entsprach damit dem Wunsch der FPÖ in einem "repräsentativen Outfit" aufzutreten. Es hätte sogar die Idee gegeben, der damaligen Vizekanzlerin einen eigenen Stylingberater zur Seite zu stellen, dies habe Riess-Passer aber aus Kostengründen strikt abgelehnt, sagte Westenthaler im Zeugenstand.

Dienstwohnung beim Parlament
Die Dienstwohnung der ehemaligen Parteiobfrau in Wien sei auch für "vertrauliche Sitzungen" verwendet worden, da sie nahe beim Parlament lag. Diese Unterkunft hätte auch Parteizwecken gedient und die Finanzierung solcher Unterkünfte sei bis zur Ebene der Generalsekretäre "üblich" gewesen.

Im Budgetposten "Operatives Budget Bundesparteiobfrau" sei wesentlich mehr enthalten gewesen, als allein die Spesen der Parteiobfrau. Neben der Geschäftsführung und dem Generalsekretär seien auch die Ausgaben zahlreicher Stabsmitarbeiter - wie beispielsweise Pressereferenten - in dieser Position enthalten.

Finanzreferenten verantwortlich
Westenthaler berief sich auf Fragen Richter Werner Engers, wer eigentlich verantwortlich für die Kontrolle der Ausgaben der Partei gewesen sei, immer wieder auf den Finanzreferenten. Die dem Vorstand präsentierten Budgetpositionen seien lediglich Richtlinien gewesen. Bei absehbaren Überschreitungen habe es aber unter dem Jahr keine nachträglichen Beschlüsse des Vorstandes gegeben. Die Entscheidung, inwiefern die Ausgaben gerechtfertigt waren, habe der Finanzreferent zu treffen gehabt.

Die Zeugeneinvernahmen im Prozess sollen bis März fortgesetzt werden. Am Freitag wird FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache als Zeuge aussagen. Prozessauftakt war im Juni letzten Jahres.

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