Wiener Polizei zieht Bilanz

2 Wochen Burka-Verbot: 21 Abmahnungen, 8 Anzeigen

16.10.2017

Die Wiener Polizei zieht Bilanz zum Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz.

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© TZOe Artner
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Am 1. Oktober 2017 ist in Österreich das Anti-Verhüllungsgesetz in Kraft getreten, das die Verhüllung des Gesichts an öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden verbietet. Zwei Wochen später zieht die Wiener Polizei eine erste Bilanz.

21 Abmahnungen, acht Anzeigen

In den letzten 14 Tagen kam es laut der LPD Wien zu 21 Abmahnungen. Darunter waren 19 Touristen, eine Person mit ständigem Aufenthalt in Österreich sowie ein "Provokateur", dessen Übertretung des Gesetzes laut Polizei als Aktionismus anzusehen sei.

Darüber hinaus wurde gegen einen aktivistischen "Provokateur" ein Organmandat ausgestellt. Acht weitere Personen wurden seit dem Inkrafttreten des Anti-Gesichtsverhüllungsverbots angezeigt. Unter ihnen befanden sich sechs Personen mit ständigem Aufenthalt in Österreich sowie zwei weitere "Provokateure".

"Höchstmaß an Fingerspitzengefühl"

Die Beamten würden in jedem einzelnen Fall mit einem Höchstmaß an Fingerspitzengefühl einschreiten, weshalb der Großteil der Übertretungen "durch klärende Einzelgespräche über die geltende Rechtslage und mit Abmahnungen abgewickelt werden" konnte. Gesetzes-Übertretungen, die sich als Tatprovokationen herausstellten, wurden von den Polizeibeamten geahndet.

Auch einen Spickzettel zur Erleichterung der Einzelfalls-Überprüfung bekamen die Polizisten. In dem Dienstbehelf werden eine Reihe von bereits aufgetretenen Fragestellungen aufgelistet und deren gesetzlich richtige Handhabung erläutert.

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