Urteil des Verwaltungsgerichts:

Aus für illegale Fundi-Moschee in Floridsdorf

16.09.2019

Gerichtsurteil untersagt ­Betrieb von Moschee in Leopoldauer Gewerbegebiet.

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Floridsdorf. Die Bilder von Dutzenden Menschen, die in einer langen Karawane zum Freitagsgebet in die Imam-Ali-Moschee in der Richard-Neutra-Gasse pilgerten, sorgten im Frühjahr für Aufruhr.

Aus per Bescheid. Als dann ÖSTERREICH noch enthüllte, dass in der von der Iranischen Republik gekauften Immobilie mitten im Gewerbegebiet auch noch einschlägig bekannte Hassprediger auftraten, war für das Magistrat das Maß voll. Die Baupolizei marschierte gleich zu mehreren Razzien hintereinander auf – und erließ einen Bescheid, der den Betrieb eines Gotteshauses mitten im Gewerbegebiet aufgrund der Bestimmungen der Bauordnung strikt untersagte.

Iran-Einspruch. Das wollte wiederum die Botschaft des Iran nicht auf sich sitzen lassen – sie erhob Einspruch beim Verwaltungsgericht. Dieses hat jetzt entschieden, dass der Betrieb einer Moschee hier unzulässig sei – woraufhin laut Floridsdorfer Zeitung der Iran den Einspruch zurückgezogen hat. Man wolle über Alternativen zu diesem Projekt nachdenken.

Gerhard Cech von der Baupolizei freut sich jedenfalls, dass „die Rechtsansicht unserer Behörde damit bestätigt ist“.

(gaj)

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