Nicht rechtskräftig

Hund zu Tode misshandelt: Acht Monate Haft für 58-jährigen Wiener

15.07.2020

Dank bisheriger Unbescholtenheit bekam Tierquäler Strafe bedingt nachgesehen - Nicht rechtskräftig.

Zur Vollversion des Artikels
© Symbolbild (Getty Images)
Zur Vollversion des Artikels
Wien. Weil er einen Hund derart schwer misshandelt haben soll, dass dieser starb, ist ein 58-jähriger Wiener am Mittwoch am Landesgericht wegen Tierquälerei zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Aufgrund seiner bisherigen Unbescholtenheit bekam der Mann die Strafe unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Allerdings wurde vom Gericht Bewährungshilfe angeordnet.
 
Der Hund - ein acht Jahre alter Mischling - gehörte einem Bekannten des Angeklagten. Als dieser eine Haftstrafe antreten musste, übernahm der 58-Jährige das Tier. Eine Hundebesitzerin, die im Tierschutz engagiert ist, beobachtete, wie der ihr vom Sehen bekannte Mann am 10. September 2019 vor einem Geschäft in Ottakring mehrfach auf das Tier eintrat. "Der Hund hat vor Schmerzen aufgeschrien. Ich war unter Schock", berichtete die Frau nun Richterin Martina Krainz.
 
Am darauf folgenden Tag habe sie wahrgenommen, wie der Hund "völlig apathisch vor dem Billa gelegen ist", verriet die Tierschützerin. Am übernächsten Tag habe sie den Mann dann ohne Hund gesehen und in weiterer Folge erfahren, dass der Vierbeiner plötzlich an Herzversagen gestorben sei.
 
Letzteres behauptete auch der Angeklagte. Der Hund sei zu Hause tot umgefallen: "Er hat gefressen, ich hab' ferngeschaut. Plötzlich hat es ihn umg'haut." Der Vierbeiner sei grundsätzlich "kurzatmig" gewesen: "Ich wohn' im dritten Stock ohne Aufzug. Er ist sehr schwer raufgekommen." Er sei dessen ungeachtet vier Mal täglich mit ihm Gassi gegangen. Die Beobachtungen der Zeugin entsprächen nicht der Wahrheit. Er habe den Hund weder geschlagen noch getreten: "Vielleicht hab' ich ihm ein Klapserl gegeben, wie man es einem Hund halt gibt. Weil er nicht weiter gegangen ist."
 
Als der Hund auf einmal tot war, sei er mit dem leblosen Tier zum nächsten Tierarzt gelaufen. Dieser sah offensichtlich keinen Grund, an einem plötzlichen Herztod zu zweifeln. Der Tierarzt gab den Kadaver zur Tierkörperverwertung frei.
 
Das Schicksal des Hundes wurde dank der Tierschützerin geklärt, die aufgrund ihrer Beobachtungen an einem natürlichen Tod zweifelte und alle Hebel in Bewegung setzte, um Gewissheit zu erlangen, was dem Hund tatsächlich widerfahren war. Sie kontaktierte den Amtstierarzt und teilte ihm ihre Vermutung mit, worauf die Kremierung des Kadavers in letzter Minute verhindert wurde. Stattdessen wurde der tote Hand fachmännisch geöffnet und von einem Pathologen auf innere Verletzungen untersucht.
 
Dabei zeigten sich massive Blutungen im Thoraxbereich, beidseitige Serienrippenbrüche, eine Beschädigung der Milz und weitere frische Verletzungsspuren. Demgegenüber fand der Pathologe keinen Hinweis auf einen Herzinfarkt. Auf die Frage der Richterin nach der Todesursache verwies der Facharzt im Zeugenstand auf den Blutverlust, die Luftansammlung im Brustkorb und die dadurch behinderte Atmung: "Solche Sachen bewirken den Tod."
 
Nach diesen Ausführungen stand für das Gericht "außer Zweifel, dass der Hund durch Ihre Misshandlungen ums Leben gekommen ist", wie die Richterin dem Angeklagten beschied. Das Tier sei "elendig und unter Schmerzen verendet", weshalb bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren das Strafdrittel als Sanktion geboten erscheine, obwohl es sich um einen Ersttäter handle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 58-Jährige war anwaltlich nicht vertreten, er hat daher drei Tage Zeit, um allenfalls ein Rechtsmittel einzubringen.
Zur Vollversion des Artikels