Urteil

Lebenslang für Mord an Frau (37) in Wien-Floridsdorf

03.05.2022

Ein 46 Jahre alter Mann ist am Dienstag am Landesgericht wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und aufgrund der von ihm ausgehenden Gefährlichkeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. 

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Er hatte am 14. November 2021 in einer Einrichtung für betreutes Wohnen in Wien-Floridsdorf eine 37-jährige Frau erstochen und einen 42 Jahre alten Mann lebensgefährlich verletzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Frau, mit der eine On-Off-Beziehung geführt habe, hätte ihm seine Drogenersatzpräparate gestohlen gehabt, hatte der Angeklagte den Geschworenen geschildert. Da habe ihn der Zorn gepackt: "Es ging um die Substitution. Sie hat sie mir weggenommen. Die Wochenration! Ich bin auf sie zu und habe sie mit massivem Messerangriff zu Tode gebracht. Ich war so zornig, dass sie mir meine Medikation g'stohlen hat." 13 Stichverletzungen im Gesicht, Hals, Brust- und Bauchbereich der Frau wurden später bei der Obduktion gezählt. Auf die Frage des Richters, welcher Stich seiner Erinnerung nach tödlich gewesen sei, erwiderte der Angeklagte: "Um ehrlich zu sein, war der erste sehr unmittelbar." Die Frau sei gleich "tot zusammengesackt".

Die Bluttat spielte sich in der Wohnung eines anderen Mieters in der sozialen Einrichtung ab. Nach der Attacke auf die 37-Jährige ging der Angeklagte auch noch auf diesen Mann los. Dieser habe "wild gestikuliert und geschrien", erläuterte der Angeklagte. Da habe er "auf alle Fälle auch auf ihn eingestochen. Ich wollte ihn nicht umbringen, habe aber den Tod billigend in Kauf genommen", gab der 46-Jährige zu Protokoll, der bereits 21 Vorstrafen auf dem Kerbholz hat und daher mit dem Gerichtsjargon vertraut ist.

Der 42-Jährige wurde "am ganzen Oberkörper zerstochen", wie er als Zeuge dem Gericht darlegte. Ein weiterer in der Einrichtung untergebrachter Mann dürfte ihm das Leben gerettet haben. Er lenkte den Täter ab, zog den lebensgefährlich Verletzten in seine Wohnung, verriegelte diese und alarmierte die Rettung. Dank einer funktionierenden Rettungskette und einer geglückten Notoperation überlebte der 42-Jährige 25 Stich- und Schnittverletzungen.

"Es ist eine Wahnsinnstat. Ich bereue es", bemerkte der Angeklagte abschließend. Er sehe ein, dass er "eine Behandlung" brauche - weil ihn ein Psychiater für gefährlich hält, war seitens der Staatsanwaltschaft zusätzlich zu einer angemessenen Freiheitsstrafe die Unterbringung im Maßnahmenvollzug beantragt worden. "Ich werd' schauen, dass ich die Behandlung nutze", meinte der Angeklagte. Bei seiner Festnahme hatte er gegenüber der Polizei angemerkt, im Gefängnis wolle er studieren und Sport betreiben.

Verteidiger Rudolf Mayer hatte in seinem Schlussvortrag das Gericht ersucht, "von einer lebenslangen Freiheitsstrafe abzusehen". Dieser Bitte leistete das Gericht keine Folge. Ungeachtet des Geständnisses sei aufgrund der Fülle an Vorstrafen nur mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe das Auslangen zu finden, sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

"Ich habe das Urteil verstanden", bemerkte der 46-Jährige nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger, "ich nehme das Urteil an". Bevor er von der Justizwache abgeführt wurde, hielt er noch fest: "Ich möchte mich entschuldigen, es tut mir leid."

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