Verlängert

Mädchenkiller bleibt weiter in U-Haft

30.05.2018

Die Haftgründe sind die gleichen wie bei der ersten U-Haft-Verhängung - Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr.

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Über jenen 16-jährigen Burschen, der am 11. Mai in Wien-Döbling ein siebenjähriges Mädchen erstochen haben soll, ist am Freitag die Untersuchungshaft verlängert worden. Auf die Durchführung einer Haftverhandlung wurde seitens der Verteidigung verzichtet, weshalb ein Beschluss gefasst worden sei, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Freitag der APA. Die nächste Prüfung ist am 2. Juli.

Die Haftgründe sind die gleichen wie bei der ersten U-Haft-Verhängung - Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr. Robert K. war vor wenigen Tagen aus Sicherheitsgründen von der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt ins Kepler-Klinikum nach Linz verlegt worden. Ob er noch dort ist, blieb unklar. Das Justizministerium verwies bereits am Montag darauf, dass Informationen zum Aufenthaltsort des Untersuchungshäftlings nicht zulässig sind.

Morddrohungen gegen Robert K.

Gegen den 16-Jährigen soll es jedenfalls konkrete Bedrohungsszenarien gegeben haben. Ein tschetschenischer Mithäftling soll in der Justizanstalt Josefstadt auf Burschen "angesetzt" worden sein. Auch wurde bei der Bestattung der Siebenjährigen, deren sterbliche Überreste nach Tschetschenien überstellt worden waren, von Angehörigen der aus der nordkaukasischen Republik stammenden Familie am offenen Grab zur "Blutrache" aufgerufen.
 

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