Winter im Anmarsch

Bald ist es soweit: Wann die ersten Weihnachtsmärkte öffnen

09.10.2025

Schnee in höheren Lagen, Schoko-Nikolo in den Geschäften - der Winter kündigt sich in großen Schritten an. 

Zur Vollversion des Artikels
© APA/HANS PUNZ
Zur Vollversion des Artikels

Warum also nicht über die Weihnachtsmärkte in Wien reden? Denn bereits am 6. November öffnet der erste seine Tore.

Nicht alle Weihnachtsmärkte machen am selben Tag auf, tatsächlich erstrecken sich die Eröffnungen über einen ganzen Monat - und manche machen erst gar nicht auf.

Den Anfang macht der Weihnachtsmarkt beim Schloss Schönbrunn am 6. November. In der Bezirksvorstehung Floridsdorf weiß man zwar noch nichts davon, doch der Markt am Franz-Jonas-Platz soll ebenfalls an diesem Tag eröffnen, laut Betreiber.

Große Eröffnung ab 14. November

Es zeichnet sich wieder der Betreiber aus dem Vorjahr verantwortlich, daher wird er auch ähnlich ausfallen in Sachen Anordnung, Eislaufplatz und Co. Am 8. November eröffnet dann bereits der Christkindlmarkt am Stephansplatz, bekannt und beliebt.

Den großen Eröffnungsreigen erlebt Wien dann am 14. November, ab jenem Freitag können jene am Areal des Alten AKH beziehungsweise des Campus Uni Wien, vor dem Belvedere, auf der Freyung, Am Hof, in Spittelberg, im Türkenschanzpark und natürlich am Rathausplatz besucht werden.

Wiederum eine Woche später starten die Märkte vor dem Riesenrad im Prater und am Karlsplatz. Den Abschluss bildet am 28. November der Böhmische Prater.

Kein Weihnachtsflair zwischen den Museen

Nun wird sich der eine oder andere fragen, wann denn der Weihnachtsmarkt zwischen den Museen startet. Und die schlechte Nachricht: gar nicht. Offiziell muss dieser "aufgrund umfangreicher Bauarbeiten zur Neugestaltung der Eingangsbereiche des Kunst- und Naturhistorischen Museums" in den kommenden zwei Jahren auslassen.

Ob diese Arbeiten aber überhaupt rechtzeitig stattfinden, ist noch nicht klar. Der Vertrag mit dem bisherigen Betreiber des Marktes ist aber abgelaufen, eine Ausschreibung wurde aufgrund eines rechtlichen Einspruchs abgebrochen und eine weitere war zeitlich nicht mehr möglich.

Zur Vollversion des Artikels