MieterHilfe
Stadt Wien bietet Prüfung von anstehenden Miet-Erhöhungen an
31.03.2026Ab dem 1. April können die Mietzinse bei vielen Mietverhältnissen erstmals in diesem Jahr wieder erhöht werden – allerdings unter deutlich strengeren Voraussetzungen als bisher.
Wien bietet Mieterinnen und Mietern die Überprüfung von Vorschreibungen an, da ab Mittwoch (1. April) gemäß der vom Bund beschlossenen Mietpreisbremse der Zins wieder erhöht werden darf. Eine Anhebung sei jedoch nur unter strengen Voraussetzungen möglich, betonte die neue Wiener Wohnstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) am Dienstag in einer Aussendung. Die städtische Mieterhilfe kontrolliert kostenlos, ob die Richtlinien eingehalten werden.
Im Bereich der meisten Altbauwohnungen sowie in Gemeindebauwohnungen ist eine Erhöhung von 1 Prozent erlaubt, im freien Markt von maximal 3,3 Prozent, betonte Hanel-Torsch. Es sei jedoch möglich, dass es durch die neuen Regelungen zu Unsicherheiten und unzulässigen Mieterhöhungen komme, gab sie zu Bedenken. Die Mieterhilfe biete dazu Beratung an.
Grundsätzlich gelte, dass Mieterhöhungen höchstens einmal jährlich zulässig und im Jahr 2026 frühestens ab April möglich seien. Der Wert für den freien Mietmarkt errechnet sich laut Hanel-Torsch aus der Inflation, die nur zum Teil weitergegeben werden darf.