ÖSTERREICH deckt möglichen Tatablauf auf

Todesschuss: "Spaß-Unfall" oder doch Mord?

11.10.2017

Das erste Gerücht nach dem Todesschuss könnte doch der traurigen Wahrheit entsprechen.

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Für das Heer sind die internen Untersuchungen vorerst abgeschlossen. Sprecher Oberst Bauer zu ÖSTERREICH: „Es gibt keinerlei Erklärung, warum der Soldat das Sturmgewehr nachlädt, entsichert und abdrückt. Das ist eindeutig verboten und widerspricht jeder Vorschrift.“ Ob das Ereignis am Montag in der Albrecht-Kaserne in Wien-Leopoldstadt ein Unfall oder ein eiskaltes Verbrechen war, entscheidet aber nicht das Militär, sondern nach den Erhebungen der Polizei das Gericht. Wegen Mordverdachts wurde Todesschütze Ali Ü. (22), der sich an nichts mehr erinnern kann oder will, noch in die Josefstadt überstellt. Die U-Haft wurde beantragt.

© privat
Das Opfer Ismail M. starb durch einen Schuss in den Kopf.

Verdächtiger rief nach Tat am Handy Kollegen an

Recherchen im Umfeld von Ali Ü. und des Opfers Ismail M. (20), die beide nach Aussage des Schützen als auch einiger Poster im Internet gut miteinander auskamen und befreundet waren, zeigen indes, dass es durchaus ein tragischer Unfall gewesen sein mag, der wie folgt abgelaufen sein könnte: So soll Ali Ü., der sich gegenüber den Cops und der Staatsanwaltschaft an nichts erinnern will, nach dem Schuss einen befreundeten Rekruten angerufen und ihm alles gebeichtet haben. Diesem Kumpel soll der 22-Jährige erzählt haben, dass er Ismail im Ruheraum zum Schichtwechsel aufwecken wollte, um noch gemeinsam eine Zigarette zu rauchen.

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Dabei soll er den Schlafenden mit dem Lauf des StG 77 angestupst haben. Durchaus denkbar, dass er dabei sogar den Abzug betätigte und scherzhaft „Peng“ schrie. Doch dann ging wirklich ein Schuss im Wachcontainer los: Weil sich entweder versehentlich eine Patrone im Lauf befand, wie die Anwälte von Ali Ü. behaupten:

"Ali, spiel doch nicht immer mit deiner Waffe"

„Die Waffe dürfte ihm untertags runtergefallen und das Gewehr sich so selbst geladen haben.“ Oder hat der Verdächtige, für den die Unschuldsvermutung gilt, selbst geladen, repetiert und diesen Umstand vergessen? Laut Kameraden war der Austro-Türke nämlich schon öfters ermahnt worden: „Ali, spiel doch nicht immer mit deiner Waffe.“ Sollte die „Spaß-Version“ stimmen, droht dem Todesschützen keine Mord-, sondern nur eine Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung. Und statt lebenslanger nur bis zu drei Jahre Haft.

© Facebook
Der mutmaßliche Schütze Ali Ü.

(kor, sia)

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