Umarmung mit Opfer

Urteil gegen U-Bahn-Schubser: Einweisung in Psycho-Anstalt

02.09.2019

Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig: Der Mann war bei der Tat nicht zurechnungsfähig und wird in eine Anstalt eingewiesen.

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Wien. Ein 20-Jähriger, der am 8. Mail 2019 einen Mann in der Wiener U3-Station Westbahnhof vor einen einfahrenden Zug gestoßen hatte, ist am Montag von einem Schwursenat im Wiener Landesgericht (Vorsitz Andreas Hautz) in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Das Opfer war dabei schwerst verletzt worden. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.
 
 
Die Geschworenen folgten bei ihrer Entscheidung der psychiatrischen Gerichtsgutachterin Gabriele Wörgötter, die dem 20-Jährigen Zurechnungsunfähigkeit bescheinigt hatte. Er leidet an einer paranoiden Schizophrenie und hat darüber hinaus eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose. Damit sah Wörgötter die Bedingungen für eine Einweisung erfüllt.
 
 

Angeklagter litt unter paranoiden Wahnvorstellungen

 
Der 20-Jährige, der 2015 als Asylwerber mit seiner Familie aus dem Irak gekommen war, schilderte, dass erste Krankheitssymptome elf Monate vor der Tat aufgetreten waren. "Ich habe Stimmen gehört." Verfolgungsideen konzentrierten sich in weiterer Folge auf Hunde und Menschen mit Kopfhörern und Sonnenbrillen. Letzteren schrieb er zu, dass sie es hören könnten, wenn er zu Hause weine, und ihn daher verspotten würden. Er befand sich deshalb zwar in Behandlung, wurde laut Wörgötter auch zweimal im November 2018 eingewiesen, entwich aber - einmal sogar mit seinen Eltern. Krankheitseinsicht zeigte er nicht, was laut der Gerichtsgutachterin Teil des Krankheitsbildes ist.
 
 
Am 8. Mai war der 20-Jährige auf dem Weg ins Fitnesscenter. In der U-Bahn traf er auf das spätere Opfer. Der 35-Jährige trug Sonnenbrillen und Kopfhörer, was offenbar einen heftigen psychotischen Schub bei dem Iraker auslöste. Er glaubte, der 35-Jährige verfolge ihn. "Er hat immer mit der Nase aufgezogen. Ich habe geglaubt, er will mir signalisieren, dass er weiß, dass ich zu Hause geweint habe", schilderte der 20-Jährige.
 
 

20-jähriger Iraker zeigte Reue

 
"Ich habe Angst gehabt, ich wollte das nicht machen. Ich habe mir gedacht, entweder er hört auf, oder ich stoße ihn vor die U-Bahn", sagte der Betroffene (bei Zurechnungsunfähigen spricht das Strafrecht nicht von Angeklagten, Anm.). "Ich habe nicht gewusst, dass die U-Bahn kommt, ich habe einfach geschubst." Auf einem Video aus der Überwachungskamera ist allerdings zu sehen, dass sich der 20-Jährige eine ganze Weile hinter dem Opfer befand und ihn erst unmittelbar vor der herannahenden U-Bahn auf den Gleiskörper stieß.
 
"Das ist sehr schlecht, wenn man so was macht. Ich konnte mich nicht kontrollieren, das war nicht ich", sagte der 20-Jährige. Als er flüchten wollte, hielt ihn noch eine Frau auf. "'Lass mich', habe ich gesagt." Dass er sie auch mit dem Umbringen bedroht hatte und sie ihn erst deshalb ziehen ließ, daran wollte sich der Betroffene nicht erinnern.
 

Notbremsung dürfte Schlimmeres verhindert haben

 
Der U-Bahn-Fahrer leitete zwar sehr schnell eine Notbremsung ein, der 35-Jährige wurde dennoch schwerst verletzt. Sein rechter Fuß musste amputiert werden, dazu kamen multiple Knochenbrüche. "Ich sah die einfahrende U-Bahn, bin langsam nach vorne gegangen und spürte plötzlich von hinten die Stöße. Ich habe geglaubt, er wollte mich erschrecken, und wollte mich umdrehen. Aber dann ist es weitergegangen", schilderte der 35-Jährige das Geschehen. Er befindet sich in Rehabilitation. "Die Schmerzen sind überschaubar, ich bin von Tabletten weg, ich mag sie nicht. Psychisch: Es gibt Hochs und Tiefs." Der 35-Jährige akzeptierte die Entschuldigung des Betroffenen und ließ sich von ihm unter Tränen umarmen.
 
Wörgötter konstatierte, dass der 20-Jährige unter einer "Erkrankung aus dem schizoiden Formenkreis" leidet. Er habe Psychose geleitet gehandelt und sei zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Tat zu erkennen. Und die Psychiaterin stellte klar: "Seine Unterbringung kann nicht durch eine ambulante Therapie ersetzt werden."
 
Wäre für den 20-Jährigen nicht die Einweisung gemäß Paragraf 21/1 Strafgesetzbuch beantragt worden, dann hätte ihn die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes sowie schwerer Nötigung angeklagt. Er hatte nämlich nach der Tat noch eine Frau, die ihn an der Flucht hindern wollte, mit dem Umbringen bedroht. Darauf ließ sie von ihm ab. Dieses Faktum bestritt der Betroffene in der Verhandlung, die Geschworenen glaubten ihm jedoch nicht. Sie bejahten in beiden Fällen die Fragen, ob er für die Taten verantwortlich sei.
 
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