Pandemie-Regeln

Wiener Corona-Verordnung liegt vor

04.03.2022

Wien bleibt in Bereichen wie Gastro bzw. Maskenpflicht vorsichtiger.

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© apa
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Wien. Auch Wien hat nun die ab morgen, Samstag, geltenden Pandemieregeln offiziell verlautbart. Die Wiener Covid-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung sieht in einigen Bereiche eine vorsichtigere Öffnung vor. Betroffen sind hier etwa die Gastronomie bzw. der Indoor-Bereich generell, wo Masken in Wien noch häufig benötigt werden. Gültig ist die Verordnung bis 31. März.

Für den Besuch eines Lokals gilt in Wien - anders als in den anderen Bundesländern - weiterhin die 2G-Regel für Kundinnen und Kunden. Das bedeutet, dass entweder ein aufrechtes Genesungs- oder ein aufrechtes Impfzertifikat vorgewiesen werden muss. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt jedoch sowohl für Personal als auch für Gäste.

Sperrstundenregelung entfällt

Die aktuelle Sperrstundenregelung entfällt gemäß der bundesweiten Verordnung ebenfalls. Somit kann die Nachtgastronomie auch in Wien ihren Betrieb wieder aufnehmen. 2G ist aber auch dort nötig. Hotelgäste müssen keinen G-Nachweis erbringen - abgesehen von den Gastro-Bereichen in den Betrieben.

Die Regeln des Bundes für Outdoor-Veranstaltungen werden übernommen. Für Indoor-Veranstaltungen gilt in Wien hingegen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. 2G ist nicht mehr nötig. Im Indoor-Sport gilt eine umgekehrte Maßnahme: Es gilt weiter die 2G-Regel, dafür muss keine Maske getragen werden.

FFP2-Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel

Im lebensnotwendigen Handel gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht - auch für Personal mit direktem Kundenkontakt. Im restlichen Handel gilt für Kundinnen und Kunden weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könne auf diese Schutzmaßnahme dort hingegen verzichten. Das gilt auch bei den körpernahen Dienstleistungen: Die Kundschaft braucht eine FFP2-Maske, das Personal nicht. Wie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich, muss auch in Wien dort weiter Maske getragen werden.

Für Besucherinnen und Besucher in Spitälern gilt künftig 2,5G. Das bedeutet, es darf auch ein negativer PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden ist, verwendet werden. Die quantitative Beschränkung der Besuche entfällt, es ist jedoch permanent eine FFP2-Maske von den Besuchern zu tragen. Auch für das Personal gilt 2,5G und Maskenpflicht - samt permanentem PCR-Screening.

G-Regel für den Zutritt Voraussetzung

Auch in Kindergärten müssen zumindest Eltern bzw. externe Gäste Maske tragen. Dort, wo eine G-Regel für den Zutritt Voraussetzung ist, also etwa in Lokalen, gilt für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren die 3G-Regel. In dieser Altersgruppe ist dafür auch ein von einer befugten Stelle abgenommener Antigen-Schnelltest erlaubt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass gilt automatisch bis zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche - zumindest bis zu einem Alter von zwölf Jahren. Jugendliche bis zum Ende der Schulpflicht können für Bereiche mit G-Regel ebenfalls einen Test heranziehen. Für sie sind aber nur PCR-Tests erlaubt.

Keinen Unterschied mehr gibt es am Arbeitsplatz. Der Bund hat die 3G-Regelung dort aufgehoben. Das gilt auch für Wien.

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