Sogar Kündigung möglich
3G in der Arbeit: Diese Strafen drohen
Gut, die Lkw-Fahrer sind ausgenommen, denn sie sitzen alleine im Fahrerhaus. Oder der Förster im Wald. Aber die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Kontakt zu anderen Menschen am Arbeitsplatz. Für sie alle und ihre Chefs gilt ab übernächster Woche 3G am Arbeitsplatz -geimpft, genesen oder eben getestet. ÖSTERREICH bringt hier die wichtigsten Punkte der Verordnung. Sie gilt ab 1. November -und muss vor dem 30. November verlängert werden.
Bis 14. November geht FFP2-Maske statt 3G
Übergangsfrist. Ab 1. November gilt 3G an jedem Arbeitsplatz, wo Kontakt zu Kunden oder Kollegen nicht ausgeschlossen werden kann. Zusätzlich zu 3G ist eine FFP2-Maske nur für Mitarbeiter in Alten-und Pflegeheimen und in Spitälern verpf lichtend. Bis 14. November kann statt 3G übergangsweise eine FFP2-Maske getragen werden.
Raucherpause erlaubt. Zweimal am Tag darf man für höchstens 15 Minuten andere Personen im Freien treffen: Für diese "Rauchpause" braucht es allerdings kein 3G.
Strafen: 500 Euro für Arbeitnehmer ohne 3G
Geldstrafe. Kontrolliert wird stichprobenartig, das sollen die Chefs übernehmen. Doch auch der Staat hält Nachschau: Arbeitnehmer ohne 3G müssen 500 Euro zahlen, Arbeitgeber sogar 3.600, erklärte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP).
Gültigkeit der Tests. Ein PCR-Test gilt 72 Stunden lang, ein Antigentest nur 24 Stunden.
Job kann weg sein. Kocher machte darauf aufmerksam, dass ohne 3-G-Regel ein Entfall des Entgeltes droht -und im Endeffekt sogar der Jobverlust. Es muss aber geprüft werden, ob auch Homeoffice möglich ist.
Wintertourismus startet mit Drei-Stufen-Plan
Regeln für den Winter. Ebenfalls fixiert werden die Regeln für den Wintertourismus -diese treten dann am 15. November in Kraft. Die gliedern sich je nach Intensivbettenbelegung in drei Stufen (derzeit Stufe 1: 220 Betten).
Gastro-Mitarbeiter ohne Masken, aber mit 3G
Wirtshaus. 3-G-geprüfte Mitarbeiter brauchen keine Masken. Für Gäste gilt die 3-G-Regel. Ab Stufe 3 (400 belegten Intensivbetten) brauchen Ungeimpfte PCR-Tests, Antigentests reichen dann nicht mehr.
Nachtgastro &Après-Ski: 2G könnte bald gelten
Feiern. Feiern für Ungeimpfte geht aktuell mit PCR-Test. Ab Stufe 2 (das sind 300 belegte Intensivbetten) erhalten nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt.
Spaß im Schnee: Gondel nur mit FFP2-Maske
Skifahren. Eine FFP2-Maske ist Pf licht in Gondeln und Kabinen sowie in Stationen und geschlossenen Räumen.
3-G-Regel. Ab Saisonstart gilt die 3-G-Regel. Sie wird schon beim Ticketverkauf kontrolliert. Für bereits gekaufte Tickets muss auch ein 3-G-Nachweis gezeigt werden.
Skikurs. Wenn der Lehrer Tickets kauft, muss er die 3-G-Nachweise checken. Auch hier richten sich die Strafen nach dem Covid-Maßnahmengesetz.
Trifft man 25 Leute oder mehr, ist 3G ein Muss
Zusammenkünfte. Treffen sich mehr als 25 Menschen, muss der "für die Zusammenkunft Verantwortliche" die 3-G-Nachweise prüfen. Ab 100 Leuten ist eine Meldung an die BH nötig, ab 500 die Bewilligung der Behörde.
Advent-und auch Weihnachtsmärkte
Christkindlmärkte. Weihnachtsmärkte f inden statt. Für Adventmärkte braucht es für den Zutritt den 3-G-Nachweis.
Bändchen zeigen 3G. Bänderausgabe statt einer Einzäunung gilt als Option. Die Marktbetreiber checken die 3G und vergeben die Bändchen bei definierten Kontrollpunkten.
Kontrollen. Stichpunktartig. Die Kontrolle muss nicht durch die Betreiber erfolgen. Die Regeln geben laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) Planungssicherheit - sie hofft auf bis zu 17 Millionen Wintergäste. (bra)