Eigengebrauch

5 Gramm Cannabis künftig straffrei

06.03.2015

Statt Strafanzeige soll eine Meldung an die Gesundheitsbehörde kommen

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Paukenschlag in der Debatte um die Freigabe von Cannabis: Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) plant bei der Strafrechtsreform ein Ende der Strafanzeigen bei Besitz von Marihuana – unter zwei Bedingungen: Es dürfen nicht mehr als 5 Gramm gefunden werden, und es muss nachweislich für den Eigengebrauch verwendet werden.

Gerichte entlasten. Brandstetter will damit auch Gerichte und Polizei entlasten – selbst die kleinste gefundene Menge zieht einen Rattenschwanz an bürokratischem Aufwand bis zu einem Prozess nach sich.

Ohne Konsequenzen bleibt der Konsum aber nicht: Der Vorschlag sieht eine Meldung bei der Gesundheitsbehörde vor, sollte man mit der nicht kooperieren, ist eine Verfolgung möglich. Der Vorschlag soll demnächst in Begutachtung gehen.(pli)

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