Affären
Gericht stellt Verfahren gegen Wöginger offiziell ein
23.10.2025Das Landesgericht Linz hat das Amtsmissbrauchsverfahren gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger offiziell eingestellt. Allerdings: Rechtskräftig ist das noch nicht.
ÖVP-Klubchef August Wöginger hat in Sachen Diversion für seine Postenschacher-Bemühungen am Donnerstag eine wichtige Hürde genommen: Das Landesgericht Linz stellt jetzt das Amtsmissbrauchsverfahren gegen den ÖVP-Politiker auch offiziell ein. Auch die Verfahren gegen zwei mitangeklagte ÖVP-nahe Beamte sind damit beendet. Wöginger zahlte 44.000 Euro Geldbuße, die beiden Beamten 17.000 bzw. 22.000 Euro. Das Opfer der Parteibuchwirtschaft, die Finanzbeamtin Christa Scharf, bekommt von den drei Angeklagten jeweils 500 Euro "symbolische" Wiedergutmachung.
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WKStA könnte noch berufen
Ganz aus dem Schneider ist Wöginger allerdings noch nicht: Die Staatsanwaltschaft - in diesem Fall die WKStA - hat 14 Tage Zeit, um Einspruch zu erheben. Sie hat der Diversion ja bereits zugestimmt, alles schaut jetzt aber auf die zuständige Oberstaatsanwaltschaft, die sich aber bisher in der Causa bedeckt gehalten hatte.
Wöginger war vorgeworfen worden, einem ÖVP-Bürgermeister durch Intervention den Chefposten im Finanzamt Braunau verschafft zu haben, was die WKStA als Amtsmissbrauch angeklagt hatte. Mit der Diversion bleibt Wöginger unbescholten.
Voraussetzung für Diversion erfüllt
Die Voraussetzungen für eine Diversion seien erfüllt, hieß es in der Mitteilung. "Die Angeklagten übernahmen Verantwortung hinsichtlich der ihnen in der Anklage zur Last gelegten Handlungen, gaben ihr Fehlverhalten nicht nur zu, sondern bedauerten dies auch." Durch die freiwillige Zahlung eines symbolischen Betrags an die übergangene Bewerberin "zeigten sie auch dieser gegenüber Verantwortung".
Das Diversionsangebot hatte für Kritik gesorgt, da es ein falsches Signal aussenden würde. Dem wird in der Begründung zur Einstellung entgegengehalten, dass das "umfangreiche Ermittlungsverfahren bis hin zur Anklage sowie der Umstand, dass sich die Angeklagten nunmehr dem Strafverfahren vor Gericht stellen mussten", sehr wohl "eine unmissverständliche Signalwirkung an die Bevölkerung" habe. Es werde verdeutlicht, "dass eine nach unsachlichen Erwägungen erfolgte Postenbesetzung in einem öffentlich ausgeschriebenen Bewerbungsverfahren der österreichischen Rechtsordnung und ihren Grundsätzen zuwiderläuft. Solche Vorgänge werden strafrechtlich verfolgt."
Antrag auf Befangenheit zurückgewiesen
Erst am Mittwoch hatte das Gericht informiert, dass der Befangenheitsantrag gegen die Richterin von der Präsidentin des Landesgerichts Linz zurückgewiesen wurde. Der Privatbeteiligtenvertreter habe ihn verspätet gestellt, hieß es am Mittwoch zur Begründung. Er hätte ihn direkt in der Hauptverhandlung, nicht erst Tage später einbringen müssen.