Nach VfGH-Antrag

Akten geliefert: Blümel kommt Van der Bellen zuvor

06.05.2021

Finanzminister Gernot Blümel kommt der Aufforderung des U-Ausschusses, E-Mails und Dateien zu liefern, endlich nach. Hier werden 10.000 E-Mails an das Parlament geliefert. 

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstag mit einem Exekutionsantrag an den Bundespräsidenten Finanzminister Gernot Blümel gezwungen, bisher nicht gelieferte Akten an den Ibiza-Untersuchungsausschuss zu übermitteln. Unmittelbar nach der Entscheidung des Höchstgerichts teilte das Finanzministerium mit, nun doch die Daten zu liefern.

204 Ordner geliefert

Am Nachmittag wurden 204 Ordner an die Parlamentsdirektion übergeben, gab das Finanzressort bekannt. Die Oppositionsfraktionen SPÖ, FPÖ und NEOS hatten die Übermittlung der Daten beantragt. Der VfGH gab am 3. März ihrem Verlangen statt, dass Blümel die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen hat. Da Blümel dies aber nicht erfüllte, beantragte die Opposition, die Exekution dieser Entscheidung durch den Bundespräsidenten zu erwirken. Auch dem gab der VfGH nun am Donnerstag statt.

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"Unverzüglich nachkommen" 

   Die Verfassungsrichter haben festgestellt, dass das Erkenntnis vom 3. März "eine Leistungspflicht enthält, die zwangsweise durchgesetzt werden kann". Gemäß Verfassung sei die Exekution "nach den Weisungen des Bundespräsidenten durch die nach seinem Ermessen beauftragten Organe des Bundes oder der Länder einschließlich des Bundesheeres durchzuführen". Kurz nach dieser VfGH-Entscheidung teilte das Finanzministerium mit, nun doch die geforderten Daten zu übermitteln. "Die VfGH-Entscheidung ist zu akzeptieren und das Bundesministerium für Finanzen wird diesem selbstverständlich unverzüglich und vollumfänglich nachkommen", hieß in einer schriftlichen Stellungnahme. Das Finanzministerium "hat bereits bisher über 20.000 elektronische Dokumente geliefert und wird noch heute die restlichen Unterlagen an die Parlamentsdirektion übermitteln."

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Einzigartiger Fall 

Bundespräsident Alexander Van der Bellen sprach von einem bisher einzigartigen Fall. Blümel habe auch ihm persönlich versichert, die geforderten Unterlagen vorzulegen, betonte das Staatsoberhaupt. Wenn er vom Ausschuss die Information bekomme, dass diese vollständig geliefert worden seien, erübrige sich die Exekution. "Sollte das wider Erwarten nicht der Fall sein, werde ich meinen verfassungsmäßigen Pflichten entsprechen", kündigte das Staatsoberhaupt in einer Erklärung an. Die Verfassung schreibe die Gewaltenteilung fest und regle, wer im Staat wofür verantwortlich ist. "Sie regelt unser aller Zusammenleben. An diese Regeln haben wir alle uns zu halten."   Der Bundespräsident betonte, dass es sich hier um einen einzigartigen Fall handle: "Ich wende mich heute an Sie, weil etwas eingetreten ist, was es in dieser Form in unserem Land noch nicht gegeben hat." Diese Situation möge für viele überraschend kommen - "nicht aber für unsere Bundesverfassung". Diese gebe eine klare Handlungsanweisung vor.

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Kritik der Opposition 

Die Opposition nahm dies zum Anlass für heftiger Kritik an der ÖVP. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch und FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker forderten den Rücktritt Blümels. FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer kritisierte nicht nur die ÖVP, sondern auch den Bundespräsidenten. Er sprach von einem "Skandal erster Güte", dass Van der Bellen über Wochen zu der Causa geschwiegen habe und jetzt wohlwollend zur Kenntnis nehme, dass Blümel unter Androhung der Exekution die Akten liefere. SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer sprach von einer "wegweisenden Entscheidung" des VfGH und betonte, dass niemand über dem Gesetz und der Verfassung stehe. Seine NEOS-Kollegin Stephanie Krisper findet es "beschämend", dass so ein einzigartiges Vorgehen nötig ist.

 

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