Verbraucherschützer sehen "Pfusch

Babys bekommen keinen Teuerungsbonus

31.08.2022

Anspruch erst nach sechs Monaten Meldung in Österreich führt dazu, dass Hälfte der heuer geborenen Kinder um Bonus umfallen 

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© Blankita_UA - Pixabay.com
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Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat am Mittwoch Kritik an der Regelung für den Klima- und Teuerungsbonus für Babys geübt. Dass man erst dann Anspruch auf die 250 Euro (Kinder und Jugendliche) bzw. 500 Euro (Erwachsene) hat, wenn man ein halbes Jahr in Österreich gemeldet ist, führe nämlich dazu, dass die Hälfte der heuer in Österreich geborenen Kinder um den Bonus umfallen wird. "Da hat die Regierung wieder einmal gepfuscht," so VSV-Obfrau Daniela Holzinger-Vogtenhuber.

Anspruch erst ab 183 Meldetage

Die Regelung gehöre repariert, fordert sie gegenüber der APA für in Österreich geborene und gemeldete Kinder einen Anspruch ab der Geburt. Kinder, die nach Juni geboren wurden, könnten nie die für den Bezug nötigen 183 Meldetage in Österreich erreichen. Davon seien immerhin mehr als 43.000 Kinder und deren Familien betroffen.

Dabei ist laut Holzinger nicht einmal klar, welcher Stichtag hier überhaupt vom Finanzministerium herangezogen wird. Bei der Hotline habe sie mehrfach widersprüchliche Informationen bekommen, so Holzinger. "Klar ist aber: Solange ein Baby nicht über 183 Tage alt ist, bekommt man keinen Bonus." Das sei absurd, immerhin erzeuge es ab der Geburt Kosten.

Die 250 bzw. 500 Euro Klimabonus plus zusätzlichem Anti-Teuerungsbonus sind aktuell nur bis Jahresende vorgesehen. Ab 2023 soll es den Klimabonus in der ursprünglich geplanten, regional gestaffelten Form geben (je nach Wohnort 100 bis 200 Euro).

Der ÖGB hat unterdessen am Mittwoch weitere Änderungen beim 2019 eingeführten Papamonat eingemahnt. Dafür können Väter nach der Geburt ihres Kindes für vier Wochen knapp 700 Euro Familienzeitbonus beantragen. Das sei allerdings zu wenig, um einen Anreiz zu schaffen, kritisiert ÖGB-Vizepräsidentin und -Bundesfrauenvorsitzende Korinna Schumann. Zuletzt haben nur 6.000 Väter die Möglichkeit genutzt. "Es braucht einen Rechtsanspruch bei vollem Lohnausgleich", fordert Schumann. Seit Kurzem wird der Familienzeitbonus nicht mehr vom späteren Kinderbetreuungsgeld abgezogen, für eine höhere Väterquote braucht es laut Schumann aber zusätzliche Anreize. Sie verweist auf das Familienarbeitszeitmodell von AK und ÖGB, das eine finanzielle Unterstützung von 250 Euro pro Elternteil vorsieht, wenn beide Elternteile zwischen 28 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das brächte mehr Einkommen für Mütter und mehr Zeit mir den Kindern für die Väter.
 

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