Regierung

Ein Drittel der Asylwerber sind "Jo-Jo-Flüchtlinge"

19.01.2024

Knapp ein Drittel jener 392.717 Asylwerber, die seit 2015 Asylanträge in Österreich stellten, haben es zuvor in einem anderen Land versucht.  

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Besonders in Deutschland ist der Ärger über sogenannte "Jo-Jo-Flüchtlinge" groß. Das sind Asylwerber, die es in einem anderen Land bereits mit einem Asylantrag versucht haben: Dort sind sie aber entweder abgeblitzt - oder einfach weitergereist, weil die Gesetze in Deutschland oder auch Österreich nicht so streng sind wie beispielsweise in Griechenland oder Ungarn.

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Nun, solche Fälle gibt es auch in Österreich, wie Innenminister Gerhard Karner dem Parlament auf Anfrage der FPÖ mitteilte. Es sind interessante Fakten:

  • 29,2 % haben es schon versucht. "Von den 392.717 in Österreich gestellten Asylanträgen im Zeitraum 2015 bis September 2023 weisen 114.659 zumindest einen EURODAC-Treffer auf", schreibt Karner. Das heißt: 29,2 % - also knapp ein Drittel - der Asylantragsteller, haben es schon mal in mindestens einem anderen Land - oft in der EU - versucht, sind dort  aber entweder abgeblitzt oder gleich weitergereist. Ihnen wurden dabei die Fingerabdrücke genommen und in das EURODAC-System eingegeben, sodass dies überprüfbar ist.
  • Ungarn und Griechenland. Die meisten Fälle betreffen Anträge in Griechenland (49.247) und Ungarn (35.267 ), dann folgt Bulgarien (26.020).  
  • Auch in Österreich haben es 19.301 Asylwerber bereits einmal unter derselben Identität versucht, wie Karner mitteilt. Insgesamt finden sich im EURODAC-System aber 28.640 Antragsteller, die es in Österreich mehrfach versucht haben, also dürften zumindest einige ihre Identität gewechselt haben.
  • Afghanen und Syrer. Doch woher kommen die "Jo-Jo-Flüchtlinge"? Die beiden größten Gruppen sind Afghanen (34.752 ) und Syrer (17.904), sie stammen also aus Ländern, deren Staatsbürger in vielen EU-Ländern gute Chancen auf Asyl haben. Erst auf Platz 3 sind Pakistaner, die im Regelfall abgelehnt werden.

Doch haben Flüchtlinge Chancen auf eine Asylgewährung, wenn sie es beispielsweise in Ungarn bereits versucht haben? Die Antwort ist "jein": Das Asylverfahren ist in der Regel nicht erfolgreich - die Judikatur lässt aber eine Abschiebung in Länder wie Griechenland oft nicht zu, weil es dort für Flüchtlinge - obwohl EU-Land - nicht sicher ist.

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