Knapp ein Drittel jener 392.717 Asylwerber, die seit 2015 Asylanträge in Österreich stellten, haben es zuvor in einem anderen Land versucht.
Besonders in Deutschland ist der Ärger über sogenannte "Jo-Jo-Flüchtlinge" groß. Das sind Asylwerber, die es in einem anderen Land bereits mit einem Asylantrag versucht haben: Dort sind sie aber entweder abgeblitzt - oder einfach weitergereist, weil die Gesetze in Deutschland oder auch Österreich nicht so streng sind wie beispielsweise in Griechenland oder Ungarn.
Nun, solche Fälle gibt es auch in Österreich, wie Innenminister Gerhard Karner dem Parlament auf Anfrage der FPÖ mitteilte. Es sind interessante Fakten:
- 29,2 % haben es schon versucht. "Von den 392.717 in Österreich gestellten Asylanträgen im Zeitraum 2015 bis September 2023 weisen 114.659 zumindest einen EURODAC-Treffer auf", schreibt Karner. Das heißt: 29,2 % - also knapp ein Drittel - der Asylantragsteller, haben es schon mal in mindestens einem anderen Land - oft in der EU - versucht, sind dort aber entweder abgeblitzt oder gleich weitergereist. Ihnen wurden dabei die Fingerabdrücke genommen und in das EURODAC-System eingegeben, sodass dies überprüfbar ist.
- Ungarn und Griechenland. Die meisten Fälle betreffen Anträge in Griechenland (49.247) und Ungarn (35.267 ), dann folgt Bulgarien (26.020).
- Auch in Österreich haben es 19.301 Asylwerber bereits einmal unter derselben Identität versucht, wie Karner mitteilt. Insgesamt finden sich im EURODAC-System aber 28.640 Antragsteller, die es in Österreich mehrfach versucht haben, also dürften zumindest einige ihre Identität gewechselt haben.
- Afghanen und Syrer. Doch woher kommen die "Jo-Jo-Flüchtlinge"? Die beiden größten Gruppen sind Afghanen (34.752 ) und Syrer (17.904), sie stammen also aus Ländern, deren Staatsbürger in vielen EU-Ländern gute Chancen auf Asyl haben. Erst auf Platz 3 sind Pakistaner, die im Regelfall abgelehnt werden.
Doch haben Flüchtlinge Chancen auf eine Asylgewährung, wenn sie es beispielsweise in Ungarn bereits versucht haben? Die Antwort ist "jein": Das Asylverfahren ist in der Regel nicht erfolgreich - die Judikatur lässt aber eine Abschiebung in Länder wie Griechenland oft nicht zu, weil es dort für Flüchtlinge - obwohl EU-Land - nicht sicher ist.