Folgestrafe von 6 Monaten

Bedingte Haft für Küssel-Vertrauten Radl wegen Wiederbetätigung

19.09.2019

Vertrauter des Neonazis Gottfried Küssel, der Steirer Franz Radl, ist in Graz verurteilt worden!

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© APA/HANS PUNZ
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Wien. Ein Vertrauter des Neonazis Gottfried Küssel, der Steirer Franz Radl, ist am Donnerstag am Straflandesgericht Wien wegen Wiederbetätigung nicht rechtskräftig verurteilt worden. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass er an der neonazistischen Website "alpen-donau.info" mitgearbeitet hatte. Radl meldete Nichtigkeitsbeschwerde an und berief gegen das Urteil.
 
Zudem wurde er wegen des Verstoßes eines gegen ihn verhängten Waffenverbots verurteilt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
 

Folgestrafe von 6 Monaten

 
Radl, der bereits vor Jahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden war, erhielt eine Folgestrafe von sechs Monaten. Als strafmildernd rechnete die Richterin an, dass die Taten weit zurückliegen sowie die lange Verfahrensdauer. Einen Freispruch gab es zum Vorwurf, er habe das Schlussplädoyer aus der Verhandlung gegen den mittlerweile verstorbenen Neonazi Gerd Honsik aufgenommen.
 
Radl nutzte die Urteilsverkündung gleich, um ein weiteres Mal während der Verhandlung gegen das Verbotsgesetz zu protestieren. Es handle sich um eine "nicht zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit", die auch noch verfassungswidrig sei, meinte er. Die lange Verfahrensdauer widerspreche zudem der Europäischen Menschenrechtskonvention.
 
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