Gesetzesnovelle

Bezirke ordnen künftig Tempo 100 an

27.09.2007

Mit einer Reform des Immissionsschutzgesetz-Luft wurde präzisiert, wer wann das umweltbedingte Tempo 100-Limit anordnen darf.

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Im Nationalrat ging es am Donnerstag unter anderem um eine Novelle zum Immissionsschutzgesetz-Luft. Dieses Gesetz hatte den Autofahrern zuletzt die ungeliebten Tempo 100-Beschränkungen in einigen Bundesländern eingebracht. Nun wurde in einer Adaptierung des Gesetzes festgelegt, wer unter welchen Bedingungen umweltbedingt Fahrverbote aussprechen darf.

Umweltminister Josef Pröll humpelte noch immer auf Krücken ans Pult. Er hatte sich beim Radfahren einen Bänderriss zugezogen.

Bezirks- und Landeshauptmann
Durch die Novelle wird klargestellt, dass für die Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt in ein "Sanierungsgebiet" jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig ist, in deren Sprengel die Einfahrt erfolgt. Verkehrsanordnungen nach diesem Gesetz sind künftig durch Verkehrszeichen plus eine Zusatztafel mit dem Wortlaut "Immissionsschutzgesetz-Luft" oder "IG-L" kundzumachen.

Außerdem soll der Landeshauptmann im Falle zu erwartender Überschreitungen von Grenzwerten künftig für bestimmte Streckenabschnitte auf Autobahnen und Schnellstraßen, die mit einem Verkehrsbeeinflussungssystem ausgestattet sind, flexible Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen können.

Grüne gegen Minister-Veto
Die Grünen brachten einen Gegen-Antrag ein. Sie verlangen, das Vetorecht des Verkehrsministers gegen verkehrsbeschränkende Maßnahmen der Landeshauptleute zu beseitigen. Weiters wollen die Grünen, dass die Errichtung neuer Betriebsanlagen in Gebieten mit gesundheitsgefährdender Luftschadstoffbelastung eingeschränkt wird.

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