Neue Verordnung

Kocher: ''Dienstfreistellung für Risikogruppen wird reaktiviert''

26.07.2022

Die Maßnahme werde aufgrund der Verkehrsbeschränkungen wiedereingeführt, so der Arbeitsminister.

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© APA/HELMUT FOHRINGER
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Wien. Die mit Ende Juni ausgelaufene Freistellungsregelung für Risikogruppen wird angesichts des Wegfalls der Corona-Quarantänebestimmungen per 1. August wieder eingesetzt. Personen mit erhöhtem Covid-Risiko haben damit weiter Anspruch auf Homeoffice bzw. auf befristete Dienstfreistellung. Vorläufig soll die Regelung bis Ende Oktober gelten, teilte das Wirtschafts- und Arbeitsministerium am Dienstag mit. Falls erforderlich, könne die Verordnung verlängert werden.

Die Dienstfreistellung dient als Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie kann erfolgen, wenn ein Wechsel ins Homeoffice nicht möglich ist und keine praktikablen Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz getroffen werden können. Die anfallenden Kosten für die Freistellung werden den Unternehmen zu 100 Prozent ersetzt.

Das sagt Arbeitsminister Kocher

Während der Pandemie seien in den Unternehmen bereits zahlreiche Maßnahmen gesetzt worden, die Infektionen am Arbeitsplatz verhindern sollen – angefangen von der Möglichkeit des Home-Office bis hin zur Arbeitsplatzumgestaltung zur Wahrung des Sicherheitsabstandes, erklärt Kocher am Dienstag bei der Pressekonferenz zur neuen Corona-Verordnung. "Diese Optionen bestehen nicht in allen Tätigkeitsfeldern. Als Arbeitsminister ist es mir wichtig, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bestmöglich zu schützen", so Kocher.

''Vor dem Hintergrund der neuen Verkehrsbeschränkungen ist es bedeutend, dass wir Risikopatentinnen und Risikopatenten verstärkt vor einer Corona-Erkrankung am Arbeitsplatz schützen. Daher führen wir die Dienstfreistellung für Risikogruppen wieder ein'', erklärt Arbeitsminister Kocher.

Dienstfreistellung für Risikogruppen

  • In den vergangenen Jahren und Monaten wurden in den Unternehmen zahlreiche Maßnahmen gesetzt, die Infektionen am Arbeitsplatz verhindern sollen.
  • Dazu zählen beispielsweise – je nach Tätigkeit – die Möglichkeiten für Homeoffice, die Arbeitsplatzumgestaltung zur Wahrung eines Sicherheitsabstandes, Barrieren oder die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung.
  • Mit 1. August 2022 tritt die neue Verkehrsbeschränkungsverordnung in Kraft.
  • Die Verordnung sieht vor, dass Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Maskenpflicht) arbeiten gehen dürfen, sofern sie keine Symptome haben.  Um gesundheitlich stärker gefährdeten Personen bestmöglichen Schutz am Arbeitsplatz zu bieten, haben sich Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher und Gesundheitsminister Johannes Rauch für die Wiedereinführung der Verordnung entschieden.

Eckpunkte der neuen Risikoverordnung

  • Die aktuell gültige Verordnung basiert auf einer im Juni beschlossenen neuen gesetzlichen Regelung für Risikogruppen.
  • Personen mit einem COVID-19-Risiko-Attest haben Anspruch auf Homeoffice bzw. Veränderung der Arbeitsbedingungen.
  • Wenn dies nicht möglich ist, besteht in letzter Konsequenz Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung.
  • Die Entgeltkosten für die Freistellung werden weiterhin zu 100 Prozent rückerstattet.
  • So können Personen freigestellt werden, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (z.B. aufgrund einer Krebserkrankung).
  • Die Risikogruppen Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
  • Diese Regelung ist vorläufig bis Ende Oktober befristet. Sollte es die epidemiologische Lage erforderlich machen, kann die Verordnung verlängert werden. 

Rauch: "Anspruch auf Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz" 

Gesundheitsminister Rauch sagt zur Begleitmaßnahme: "Mit dem Wechsel zu Verkehrsbeschränkungen dürfen Menschen ohne Corona-Symptome künftig mit FFP2-Maske arbeiten gehen. Mit der Risikoverordnung haben jene Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf Anspruch auf Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, auf Homeoffice oder eine befristete Dienstfreistellung. Das ist eine wichtige Begleitmaßnahme für die Betroffenen. Sie war für mich Voraussetzung für die Neuregelung beim Umgang mit Corona-Infektionen."

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