"Schwere Schuld"
Darum will WKStA Wöginger doch vor Gericht stellen
17.11.2025Die WKStA will die Diversion für den mächtigen ÖVP-Politiker August Wöginger bekämpfen. Das ist der Grund.
Das Strafverfahren gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger könnte neu aufgerollt werden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien gegen die Diversion Beschwerde eingelegt.
44.000 Euro Diversion reichen nicht
So könne "die bloße Verhängung wenn auch signifikanter Geldbußen nicht die gewünschte Signalwirkung zur Durchbrechung dieses potenziell kriminellen Kreislaufs entfalten", heißt es in der Beschwerde, die dem Standard vorliegt. 44.000 Euro Diversion reichen nicht.
Darum geht es
Wöginger wurde vorgeworfen, sich beim damaligen Generalsekretär Thomas Schmid für den ÖVP-Bürgermeister eingesetzt zu haben, der letztendlich ernannt wurde, während eine qualifiziertere Bewerberin leer ausging. Auch Schmid und zwei weitere hochrangige Mitglieder der Besetzungskommission wurden angeklagt.
Das Linzer Landesgericht entschied sich für eine Diversion: Gegen eine Geldbuße von 44.000 Euro wurde das Verfahren gegen Wöginger eingestellt. Die WKStA hatte dem zunächst zugestimmt. Die Ermittler argumentieren nach der Weisung mit zwei Hauptpunkten dagegen, heißt es in dem Bericht.
1.) Gesellschaftliches Problem und Generalprävention
Die WKStA sieht generalpräventive Gründe gegen eine Diversion. Die Vergabe öffentlicher Posten aufgrund politischer Zugehörigkeit statt Qualifikation sei ein tief sitzendes demokratiepolitisches Problem.
Eine Diversion sende das falsche Signal, dass selbst bei einem "verdichteten Verdacht" nicht mit einer Verurteilung gerechnet werden müsse, was keine abschreckende Wirkung entfalte.
Die Chats mit Schmid zeigten zudem, dass die Gefälligkeiten nach dem Motto „Eine Hand wäscht die andere“ in Erwartung einer zukünftigen Gegenleistung gewährt wurden. Bei allen Angeklagten sei von "schwerer Schuld auszugehen".
2.) Kein geringfügiger Schaden
Das Gesetz erlaubt eine Diversion bei Amtsmissbrauch nur bei geringfügiger oder unbedeutender Schädigung. Die WKStA sieht diese Voraussetzung als nicht erfüllt an.
Die unterlegene Bewerberin erhielt bereits eine Gehaltsdifferenz von der Republik (rund 10.000 Euro) und eine Entschädigung für die persönliche Beeinträchtigung (5.000 Euro) zugesprochen.
Dies beweise, dass der durch die Tat entstandene Schaden alles andere als unbedeutend war, unabhängig davon, ob er zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens bereits ausgeglichen wurde.
Die Entscheidung über die Beschwerde liegt nun beim Oberlandesgericht (OLG) Linz.