Sie wurden jeweils zu sieben Monaten bedingt und unbedingten Geldstrafen in der Höhe von 33.840, 22.680 bzw. - Wöginger - 43.200 Euro verurteilt.
ÖVP-Bürgermeister
Der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft lautete, dass die Angeklagten 2017 einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt hätten. Wöginger soll laut Anklage mithilfe des damaligen Generalsekretärs und Kabinettschefs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Begutachtungskommission und sollen dort den Kommunalpolitiker "gepusht" haben.
Verantwortungsübernahme
Bei einem Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft hatte die WKStA einen unbedingten Strafteil in Form einer Geldstrafe verlangt. Die drei Angeklagten bestritten die Vorwürfe und ihre Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Allerdings hatten alle drei Ende des Vorjahres bereits eine Verantwortungsübernahme abgegeben, um eine Diversion zu bekommen, die allerdings vom Oberlandesgericht (OLG) Linz gekippt worden war.