Kurz-Anwalt

Justiz-Beben: Nächster Falschaussage-Wirbel um WKStA-Kronzeugen Thomas Schmid

Nachdem gegen Thomas Schmid strafrechtliche Ermittlungen wegen falscher Beweisaussage laufen, widerlegt der Anwalt von Sebastian Kurz eine weitere Behauptung des Kronzeugen der WKStA.

Wie oe24 berichtete, wurden am 13. April strafrechtliche Ermittlungen gegen den Kronzeugen Thomas Schmid eingeleitet. Der Verdacht: Eine falsche Beweisaussage im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger, der gleich 5 Zeugen widersprachen. Jetzt wird von Werner Suppan, Anwalt von Ex-Kanzler Sebastian Kurz, eine weitere Behauptung von Schmid widerlegt.

Thomas Schmid
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Kurz-Anwalt widerlegt weitere Schmid-Behauptung

Es geht um die Aussage Schmids, dass Sebastian Kurz in den Jahren 2016 und 2017 nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügte, um politische Umfragen selbst zu finanzieren – eine wesentliche These, auf die sich die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den früheren Außenminister und Kanzler stützen. Denn daraus wird der Verdacht abgeleitet, dass Aufträge über das Finanzministerium abgewickelt worden sein könnten.

In einer umfangreichen Äußerung widerspricht nun Suppan und damit Kurz der Annahme der Ermittler. Diese Annahme und die Aussagen Schmids können klar widerlegt werden, heißt es in dem Schreiben, das oe24 vorliegt.

Justiz-Beben: Nächster Falschaussage-Wirbel um WKStA-Kronzeugen Thomas Schmid
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Millionen-Budgets zur Verfügung gehabt

Kurz hatte in den fraglichen Jahren mehrere Funktionen innerhalb der ÖVP inne. Er war Bundesobmann der Jungen ÖVP, Landesparteiobmann-Stellvertreter der Wiener ÖVP und Präsident der Politischen Akademie der Partei. Diese Organisationen verfügen laut Suppan über Jahresbudgets, "die in die Millionen gingen". Also habe Kurz im Zeitraum 2016 und 2017 über genügend Einfluss verfügt, um Umfragen zu beauftragen und finanzieren zu können.

Am Beispiel der Jungen ÖVP:

  • - 2016 hatte die Junge ÖVP ein Budget in Höhe von EUR 405.966,30.
  • - 2017 hatte die Junge ÖVP ein Budget in Höhe von EUR 592.295,30

Die ÖVP-Wien verfügte:

  • 2016 über Einnahmen iHv EUR 4.131.784,75
  • 2017 über Einnahmen iHv EUR 3.775.973,65.

Die Politische Akademie der ÖVP erhielt:

  • 2016 Fördermittel gemäß PubFG iHv EUR 2.387.661,00.
  • 2017 Fördermittel gemäß PubFG iHv EUR 2.419.322,00.

An diesen Zahlen sehe man, so sein Anwalt, dass Sebastian Kurz in den betreffenden Jahren Millionen-Töpfe zur Verfügung standen.

Anna Sporrer
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Schwere Vorwürfe gegen Schmid

Kurz erhebt noch einen schwereren Vorwurf gegen Thomas Schmid, der laut dem Anwaltschreiben "zur Erlangung des Kronzeugenstatus die falsche These der WKStA stützt". Es sei nicht die erste Aussage von Schmid, die sich nachträglich als falsch erwiesen habe und korrigiert werden musste. Auch bei der Causa Silberstein, der angeblichen Gehaltserhöhung von Susanne Thier bis hin zum Sobotka/Mock-Institut wurden seine Aussagen widerlegt und die Verfahren eingestellt oder gar nicht erst weiterverfolgt.

Suppan verweist deshalb noch einmal auf die strenge Regelung für einen Kronzeugen-Status des Bundesministeriums für Justiz: Die Kronzeugenregelung ist ausgeschlossen, wenn "dieangebotenen Informationen umgehend als falsch widerlegt werden können". Und setzt damit einmal mehr die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft unter Druck, den Kronzeugen-Status von Thomas Schmid aufzuheben.

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