Das wird jetzt neu

Das ist der neue Koalitions-Pakt

30.01.2017

Ab dem Jahr 2019 winkt eine Steuerreform – jeder soll um 222 Euro entlastet werden.

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Viereinhalb Mil­liarden Euro: So schwer ist das gesamte Regierungsprogramm, auf das sich SPÖ und ÖVP geeinigt haben. ÖSTERREICH listet alle Maßnahmen des 36-seitigen Papiers auf – von Burkaverbot bis Fußfessel (siehe Kasten rechts). Hier die Finanzdetails:

■ Sparen. 2,8 Mrd. Euro wollen SPÖ und ÖVP durch Einsparungen und Umschichtungen auftreiben – und damit die Ausgaben für Forschung, Jobs, Bildung usw. finanzieren.

■ Mehreinnahmen. 1,2 Mrd. Euro Mehreinnahmen sollen bis 2021 durch höheres Wachstum hereinkommen.

■ Automatische Steuerreform. Für die Österreicher am wichtigsten: Ab 2019 winkt die nächste Steuerreform, weil die sogenannte kalte Progression abgeschafft wer­den soll. Das heißt: Steigt die Inflation bis dahin auf 5 %, werden alle Steuerklassen um 550 Euro angehoben. Viereinhalb Millionen Österreicher werden dann um rund eine Milliarde Euro entlastet – im Schnitt also um 222 Euro.

■ Kleine bevorzugt. In einem Punkt hat sich die SPÖ durchgesetzt: 80 % des Volumens werden automatisch durch die Anpassung der Steuertarife schlagend, darüber hinausgehende Entlastungen werden auf Basis eines Progressionsberichts festgelegt, das heißt: 20 % der Entlastung bekommen die kleinen Einkommen.

SPÖ und ÖVP versprechen »gute Zusammenarbeit«

In der Präambel versprechen SPÖ und ÖVP übrigens, den Österreichern „in den kommenden 18 Monaten zu beweisen, dass wir Projekte geschlossen und gemeinsam abarbeiten“.

Arbeitszeit: Das Paket zur Arbeitszeitflexibilisierung samt 12-Stunden-Tag sollen die Sozialpartner bis 30. Juni verhandeln. Schaffen sie das nicht, wird die Regierung im dritten Quartal einen eigenen Vorschlag beschließen.

Mindestlohn
. Gleiches gilt für den Mindestlohn von 1.500 Euro. Im ersten Halbjahr sollen die Sozialpartner einen Stufenplan erarbeiten.

Zuzug auf Arbeitsmarkt
. Die Regierung will sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Österreicher Ausländern vorgezogen werden können.

Beschäftigungsbonus
. Arbeitgebern, die zusätzliche Jobs schaffen, werden ab 1. Juli in den nächsten drei Jahren 50 Prozent der Lohnnebenkosten erstattet.

Garantie
. 20.000 Langzeitarbeitslose über 50 Jahre sollen Arbeitsplätze in Gemeinden erhalten. 200 Millionen Euro stehen für das Pilotprojekt zur Verfügung.
Kündigungsschutz wird für Arbeitnehmer über 50 Jahre gelockert.

Kalte Progression
. 80 % der kalten Progression (schleichende Steuererhöhung durch Inflation) sollen 2019 durch Anhebung der Steuertarife ausgeglichen werden.
Flugsteuer wird halbiert.

Start-ups
. Eine Milliarde Euro soll von Banken, Ver­sicherungen und Stiftungen für Investments in Start-ups mobilisiert werden.

Kindergarten. Das zweite verpflichtende Gratiskindergartenjahr soll im Rahmen eines Pilotprojektes 2017 umgesetzt werden.

Schulen
. Mit Anfang 2018 soll die Schulautonomie umgesetzt werden.

Digitalisierung
. Die Gratis-Laptops und -Tablets für jeden Schüler – übrigens auch für jeden Lehrer – sollen ab 2018 kommen, WLAN in allen Schulen ab 2020.

Lehrlinge
. Die Kosten für alle Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen werden übernommen – bisher war das mit 250 Euro gedeckelt –, und Auslandspraktika werden stärker gefördert.
Zugangsbeschränkung. Bald Hürden, um zum Uni-Studium zugelassen zu werden.

Stipendien
. Beihilfesystem soll verbessert werden.

Forschung
. Die Forschungsprämie soll 2018 neuerlich erhöht werden.

Ökostrom. Zwei Ökostromnovellen will die Regierung heuer auf den Weg bringen – u. a. werden Fotovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern ermöglicht.
Klimastrategie. Bis Ende Juni will die Regierung eine Energie- und Klimastrategie fertig haben.
 
Strafrecht. Höhere Strafen bei sexueller Belästigung in Gruppen und bei tätlichen Angriffen auf öffentliche Bedienstete.
Fußfessel. Bei Jihad-Rückkehrern sollen Richter, sofern keine U-Haft möglich ist, die elektronische Fußfessel anordnen können.
Überwachung. Geplant sind Registrierung von Wertkartenhandys, Ausbau der Videoüberwachung und Einführung eines elektronischen Kennzeichenerfassungssystems. Telekommunikationsdaten (z. B. Standort) sollen bei Verdacht zwölf Monate ­gespeichert und akustische Überwachung im Auto ebenso wie Überwachung der internetbasierten Kommunikation erlaubt werden

Deutsch- und Wertekurse. Diese sollen ausgebaut werden. Werden sie nicht in Anspruch genommen, kommt es zur Kürzung von Sozialleistungen. Für Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit soll es einen Rechtsanspruch auf Deutschkurse geben. Ein „Integrationsvertrag“ – eine Art Werteerklärung, angelehnt an die Verfassung – wird eingeführt. Bei Verstoß drohen „strenge Sanktionen“.

Koranverteilung
. Salafistische Verteil- und Rekrutierungsaktionen sollen verboten werden.

Burka- & Kopftuchverbot
. Im öffentlichen Raum wird die Vollverschleierung „untersagt“. Im öffentlichen Dienst soll der Staat „religiös neutral“ auftreten.
Integration am Arbeitsmarkt. Die Regierung einigt sich auf ein verpflichtendes Integrationsjahr für Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit und für Asylberechtigte – inklusive gemeinnütziger Arbeit. Dokumentiert werden diese Inte­grationsmaßnahmen in einem Integrationspass: Bei verweigerter Teilnahme drohen „harte Sanktionen“.

Asyl. Der ÖVP-Wunsch, die Obergrenze per Gesetz umzusetzen, kommt nicht. SP und VP bekennen sich aber dazu, „Migration massiv zu reduzieren“ – vor allem durch Ausbau der Grenzkontrollen. Damit mehr Flüchtlinge das Land freiwillig verlassen, wird Rückkehrprämie erhöht.
Frauenquote. Nach deutschem Vorbild wird ab 1. Jänner 2018 in Aufsichtsräten von Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern eine Frauenquote von 30 Prozent festgelegt. Sie gilt allerdings nur bei Neubestellungen.

Regulierungen. Die Regierung will die „Regelungsflut eindämmen“: Wird ein neues Gesetz oder eine neue Förderung eingeführt, wird nach Möglichkeit eine alte aufgehoben. Gesetze sollen nur noch auf Zeit erlassen werden. Was sich nicht bewährt, wird auch nicht verlängert („Sunset Clause“).

Kompetenzen. Die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden sollen klarer geregelt werden.
Wahlrechtsreform. Das ­Thema wird ebenso ans Parlament abgegeben wie eine Reform der Kompetenzen des Bundespräsidenten.

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