Nach Panne

Doppelbeschluss bei Hacklerregelung repariert

08.10.2008

Die ÖVP-Variante ist vom Tisch. Auch die Pflegegelderhöhung wurde durchgewunken.

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© APA/Artinger
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Der Bundesrat hat auch den vor der Wahl aus Versehen passierten Doppelbeschluss bei der Verlängerung der "Hacklerregelung" repariert. Zuvor durchgewunken wurde die gestaffelte Erhöhung des Pflegegeldes zwischen 4 und 6 Prozent.

SP-Variante setzte sich durch
Mit diesem mit Stimmen von SPÖ, Grünen, FPÖ und BZÖ gefällten "suspensiven Einspruch" gegen die VP-Variante dürfte der aus Versehen passierte Doppelbeschluss bei der Hacklerregelung repariert sein, da ein Beharrungsbeschluss des Nationalrats bis zu seiner Neukonstituierung am 28. Oktober so gut wie auszuschließen ist. Damit gilt die SP-Variante, die eine Verlängerung der "Hacklerregelung" bis 2013 vorsieht.

"Husch-Pfusch-Gesetze"
In der Debatte gestand SP-Fraktionsvorsitzender Albrecht Konecny eine ungewöhnliche Vorgangsweise im Parlament ein. Er begrüßte vor der Abstimmung, dass der Einspruch gegen den Doppelbeschluss zustande kommen werde. VP-Bundesrat Edgar Mayer sprach davon, dass es eine parlamentarische Schande sei, dass "Husch-Pfusch-Gesetze" heute repariert werden müssten. Auch Stefan Schennach (G) meinte, es sei "unerträglich, der Putztrupp einer Kehrausdebatte" zu sein.

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