Gutachten

Dürfen Arigona und Mutter hier bleiben?

12.06.2008

Arigona und Nurie Zogaj mussten am Donnerstag zum Amtsarzt. Das Gutachten könnte die Abschiebung verhindern. Der VfGH äußert aber Zweifel.

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© Thomas Leitner
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In drei Wochen beginnen in Oberösterreich die Sommerferien. Eine Freude für alle Schüler, doch einem 16-jährigen Mädchen geht es täglich schlechter: Arigona Zogaj. „Mir geht’s furchtbar, weil der Druck immer größer wird“, so Arigona gegenüber ÖSTERREICH. Letzte Rettung verspricht sich die Familie Zogaj mit einer Verfassungsbestimmung, wonach eine Abschiebung im Krankheitsfall nicht möglich ist. Im Kosovo ist der Vater verschollen, die Familie wäre alleine verloren.

Zweifel beim VfGH
Das humanitäre Bleiberecht, das auch den Fall Arigona betreffen würde, war am Freitag Gegenstand der ersten öffentlichen Verhandlung des neuen VfGH-Präsidenten Gerhart Holzinger. Konkret ging es um die Frage, ob Betroffene selbst das Recht haben müssen, eine humanitäre Niederlassungsbewilligung zu beantragen. Derzeit kann dieser Aufenthaltstitel nur "von Amts wegen" - und nur mit Zustimmung des Innenministers - beantragt werden. Während der Verhandlung äußerten die Richter teils recht deutlich ihre Zweifel an der Verfassungskonformität der Bestimmungen. Ein Urteil wurde am Freitag noch nicht gefällt. Um die Causa Zogaj selbst ist es in der Verhandlung aber nicht gegangen. Die Beschwerden Arigonas und ihrer Mutter - dagegen, dass Innenminister Günther Platter (V) ihnen keine humanitäre Niederlassungsbewilligung erteilt - werden in einem eigenen Verfahren behandelt.

Experten gegen Platter
Der Wiener Menschenrechtsanwalt Georg Bürstmayr erläutert im Gespräch mit ÖSTERREICH: „Das ist kein Extrawürstel, das für Arigona gebraten wird, sondern verfassungsrechtlich vorgeschriebene Routine, die in allen Fällen der Abschiebung so stattfindet.“ Konkret handelt es sich um den Artikel 3 der Menschenrechtskonvention EMRK. Diese verbietet, das Menschen erniedrigend behandelt werden – und steht bei uns in der Verfassung. „Die Abschiebung einer kranken Person wäre eine unmenschliche Behandlung.“ Ob Arigona ohne ihre Mutter abgeschoben werden könnte, beurteilt der Rechtsexperte so: „Hier stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Es muss berücksichtigt werden, dass sich damit der Gesundheitszustand der Mutter verschlechtern könnte.“ Erst zu Pfingsten unternahm Nurie Zogaj einen Selbstmordversuch, sie macht nun eine Psychotherapie in Vöcklabruck.

Amtsarzt-Termin
Nurie Zogaj, die vergangene Woche mit einer Unmenge an Tabletten entlassen wurde, musste am Donnerstag um 14 Uhr mit Arigona in Vöcklabruck zum Amtsarzt der BH, damit deren Gesundheitszustand offiziell geklärt wird. Der Vöcklabrucker Bezirkshauptmann Peter Salinger zu ÖSTERREICH: „Das war eine medizinische Untersuchung der beiden Damen. Ich erwarte das Gutachten nächste Woche.“ Arigona sieht dem Gutachten zuversichtlich entgegen, sie hat „einen positiven Eindruck, da der Zustand der Mutter vom Amtsarzt erkannt wurde“. Das Gutachten geht zuerst zum Innenminister nach Wien, von dort wieder zurück zur BH Vöcklabruck.

Ein weiteres Gutachten im Auftrag des oö. Landesrats Rudi Anschober gibt Familie Zogaj Rückendeckung. „Das Gutachten eines renommierten oö. Kinder- und Jugendpsychiaters besagt, dass eine Abschiebung absolut denkunmöglich ist“, so Anschober zu ÖSTERREICH. Auch für Pfarrer Friedl, der Arigona seit dem Vorjahr betreut, ist klar: „Eine Abschiebung ist mit derzeitigem Gesundheitszustand unmöglich.“

VP-Regierungskoordinator Josef Pröll stärkt Innenminister Günther Platter im ÖSTERREICH-Gespräch noch den Rücken: „Recht muss Recht bleiben, unabhängig vom Einzelfall. Das ist eine ganz schwierige politische Herausforderung. Beim Höchstgericht ist diese Entscheidung zu treffen.“

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