Neusiedler See gesperrt

Empörung: Burgenland blockiert Meer der Wiener

16.04.2020

De facto bleibt der Neusiedler See weiter geschlossen. Die Entscheidung sorgt für Wirbel.

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Bgld. Die Nachricht schlug wie eine Bombe ein: Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SP) war nach längerer Krankheit kaum wieder in seiner Amtsstube angelangt, als er per Verordnung mit Wirkung ab Donnerstag den Neusiedler See für ­Fremde quasi abriegeln ließ – ÖSTERREICH berichtete. Vor allem die Wiener sind maßlos enttäuscht.

Das Paradoxe: Im Büro des Landeshauptmanns sieht man die neuen Regeln gar als Lockerungen, weil der Neusiedler See wegen der Corona-Epidemie zuvor komplett unzugänglich war. Jetzt dürfen immerhin Anwohner aus einem Radius von 15 Kilometern ans Wasser, die Besitzer von Seehütten und Fischer in die Seebäder. Der Rest muss draußen bleiben. Und der fragt sich: Darf Doskozil das überhaupt?

Parteichefin zweifelt an Dosko-Entscheidung

Sogar seine eigene Parteichefin Pamela Rendi-Wagner scheint da Zweifel zu haben: „Ich würde meinen, der Neusiedler See gehört den Österreicherinnen und Österreichern“, sagte sie: „Ich wäre froh, wenn Verfassungsjuristen zu dieser Entscheidung befragt würden.“

Auch der Burgenländer und FPÖ-Chef Norbert Hofer tobt: „Man kann Menschen nicht von einem Tourismusgebiet fernhalten.“ Quer durchs Netz kritisieren User die Doskozil-Entscheidung: „Was würde er sagen, wenn die Wiener City für Burgenländer gesperrt würde?“, fragt einer.

Über das jetzt gelockert wieder eingeführte Zutrittsverbot - das ohne Ausnahmen bis zum Ostermontag gegolten hatte - haben sich u.a. FPÖ und NEOS empört. Sie beklagten, dass damit "Tourismusgäste zweiter Klasse" (FPÖ) geschafft würden - bzw. willkürlich und unzulässig die Freiheit beschränkt (NEOS) werde.

Neusiedler See-Verordnung kundgemacht - Gilt bis 30. April

Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hat Donnerstagabend seine Verordnung zu Zutrittsverboten "an Gewässern" kundgemacht. Demnach ist bis 30. April das Betreten von Seebädern, Stegen, Hütten und Hafenanlagen an Gewässern - das weitaus größte ist der Neusiedler See - verboten, ausgenommen Fischer, Seehütten-Besitzer und "regionale Naherholung".
 
Was "regionale Naherholung" ist, wird erklärt: Darunter wird "eine solche für Personen mit Wohnsitz im Umkreis von 15 km zum Erholungsgebiet verstanden". Ausgenommen vom Zutrittsverbot sind auch Einsatzfahrten von Blaulichtorganisationen, der versorgungskritischen Infrastruktur und der Gewässeraufsicht. Und: Bezirksverwaltungsbehörden können weitere Ausnahmen gewähren, wenn das Betretensverbot für einzelne Bereiche "unverhältnismäßig" ist.
 
Die Verordnung verweist auf das COVID-19-Maßnahmengesetz der Regierung, auch was die Strafe betrifft: Zuwiderhandeln gegen diese Verordnung ist als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis 3.600 Euro zu bestrafen.
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