Auch ÖGB dafür
Erste Politiker fordern Hitzefrei
Wien. Josef Muchitsch, SPÖ-Abgeordneter und Chef der Gewerkschaft Bau-Holz verlangt: „Ich appelliere an alle Baustellen-Betreiber, den Bauarbeitern ab 32,5 Grad im Schatten frei zu geben.“ Der Politiker will einen Rechtsanspruch auf „Hitzefrei“ durchsetzen. Gemeinsam mit AK-Präsidentin Renate Anderl wird er deshalb heute bei einer Pressekonferenz auf einer Straßenbaustelle am Roppersberg bei Laab im Walde (NÖ) die konkreten „Hitzefrei-Pläne“ präsentieren.
Auch ÖGB dafür. Auch ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian unterstützt im ÖSTERREICH-Gespräch den Vorstoß, wonach ab 32,5 Grad im Schatten auf allen Baustellen in Österreich ab Mittag Schluss sein muss: „Die Gewerkschaft Bau-Holz appelliert unermüdlich an die Arbeitgeber, den Leuten in der Gluthitze ab den Mittagsstunden freizugeben. Der ÖGB unterstützt das. Die Forderung nach einem Rechtsanspruch wäre kein Thema, würden sich nicht einige Arbeitgeber weigern, die Regelung anzuwenden.“
Rechts-Anspruch auf Hitzefrei auch im Büro?
Keine Regeln. Mit der neuen Welle flammt auch die Polit-Diskussion um Hitzefrei am Arbeitsplatz wieder auf: AK-Wien-Arbeitsrechtsexperte Philipp Brokes sagt zu ÖSTERREICH: „Es gibt kein Recht auf Hitzefrei. Auch gibt es kein Recht auf eine Klimaanlage im Büro“. Die AK fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei (siehe Kasten rechts).
- Derzeit gilt: Der Arbeitgeber muss die Temperatur im Büro zwischen 19 und 25 Grad halten. Wie er das schafft, ob mit Lüften, mit Jalousien oder Ventilatoren, ist egal. Schafft er das nicht, kann das Arbeitsinspektorat gerufen werden und Strafen verhängen. Arbeitsrechtler Brokes stellt aber klar: „Der Arbeitnehmer darf aber nicht einfach nach Hause gehen.“
- Anders ist es beim Bau. Hier gibt es die Regel: Ab 32,5 Grad darf der Arbeitgeber den Bauarbeitern Hitzefrei geben, bei 60 % Lohn. Den Lohn bekommt der Arbeitgeber vom Staat ersetzt. 2019 gab rund die Hälfte der 10.000 Bau-Unternehmen den Arbeitern Hitzefrei – laut der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse). Die Bauarbeiter haben aber keinen Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Das muss sich ändern, fordern AK und Gewerkschaft (siehe rechts).