Zwist um Akten

Eurofighter-U-Ausschuss: "Österreich wurde betrogen"

06.09.2018

Präsident der Finanzprokuratur lehnt Gegengeschäfte ab.

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© Bundesheer
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Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, bekräftigte während seiner Befragung im Eurofighter-U-Ausschuss Donnerstagnachmittag einmal mehr, dass die Republik Österreich vom EADS-Konzern bzw. Airbus "betrogen und getäuscht" worden sei. Er appellierte an die Politik, gegen den Konzern "geschlossen aufzutreten und mit einer Stimme zu sprechen".

Peschorn sprach sich weiters dafür aus, dass Österreich bei künftigen Beschaffungen auf Gegengeschäfte verzichtet. "Man sollte Gegengeschäfte grundsätzlich unterlassen, weil sie die Gefahr in sich tragen, dass es zu einem Interessenskonflikt kommt. Es gibt ein Berater- und Interessensnetzwerk, das permanent da ist." Die Finanzprokuratur sei beim Abschluss der EF-Gegengeschäfte nicht eingebunden gewesen, dies "wäre sinnvoll gewesen", so Peschorn.

Genannte Schadenssumme von 183,4 Mio. Euro

Die von der Eurofighter-Task-Force im Verteidigungsministerium und in der Sachverhaltsdarstellung der Republik gegen Airbus genannte Schadenssumme von 183,4 Mio. Euro stammt vom Konzern selbst. Der Airbus-Konzern hat das in einem internen Prüfbericht durch die Anwaltskanzlei Clifford Chance festgehalten. "Es gibt keinen Zweifel an dieser Summe", sagte Peschorn und kritisierte, dass der Konzern Österreich diesen Prüfbericht nie übermittelt hat, "obwohl er das hätte müssen". Zugeköpft gab sich Peschorn, was die Strategie Österreichs im Strafverfahren gegen den Jet-Hersteller betrifft. "Wir sollten dem Gegner nicht unsere Strategie offenlegen."

Zur Frage, wie die beiden Themen Ersetzungsbefugnis sowie der Punkt vier in die Compliance des EF-Vertrags rein kamen, erklärte Peschorn, im ersten Fall dürfte das auf Zuruf von Eurofighter passiert sein. Was die Verhaltensregeln betrifft, konnte er keine Auskunft geben. Beide Vertragsänderungen seien zum Nachteil des Republik. Wer dafür verantwortlich ist, sei noch offen und werde möglicherweise im Justizverfahren geklärt werden.

Vertragsausstieg im Falle von Korruption

Punkt vier im "Code of Business Conduct" (das sind Verhaltensregeln, die im Falle von Korruption einen Vertragsausstieg ermöglichen, Anm.) schränkt das Verbot der Bestechung insofern ein, als dieses nur den Bieter selbst, also die Eurofighter GmbH umfasst. Dieser Punkt, im ersten Eurofighter-U-Ausschuss als "Schmiergeldklausel" bezeichnet, war schon von Beginn an umstritten, weil er so ausgelegt werden könnte, dass für den Mutterkonzern EADS die Verhaltensregeln nicht galten, und es ist gerade EADS, von dem Bestechungsgelder geflossen sein sollen.

Peschorn erklärte weiters zum Netzwerk an Brokern und Subbrokern um Vector rund um die Gegengeschäfte, er habe keine Vermittlungstätigkeit feststellen können. Von Airbus zu Vector seien 114 Mio. Euro geflossen, wobei die Staatsanwaltschaft von "ausschleusen" gesprochen habe. Diesem Geld sei keine Leistung zuzuordnen.

Der im Ausschuss ebenfalls diskutierte Bußgeldbescheid aus Deutschland für Airbus liegt Peschorn nicht vor. "Ich kann versichern, dass wir Überlegungen anstellen, wie man mit dem Bußgeldbescheid umgehen kann", und welche Ansprüche Österreich habe, erläuterte Peschorn. Das Eingeständnis des Vertragspartners, dass es zu einer Verletzung der Aufsichtspflicht gekommen sei, sei aber ein starkes Argument, meinte der Präsident der Finanzprokuratur.

Peschorn präsentierte sich vor dem Eurofighter-U-Ausschuss auch von seiner privaten Seite. Er sei nicht nur Jurist, sondern auch Klarinettist und liebe die klassische Musik. Er kenne daher nicht nur den Gerichtssaal, sondern auch den Musiksaal, so der Vater von drei Töchtern.

 

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