Nach Suspendierung

Ex-BKA-Chef Haidinger weist Vorwürfe zurück

04.11.2008

Herwig Haidinger wurde vom Dienst vorläufig suspendiert. Der Beamte wehrt sich gegen die Vorwürfe.

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Der ehemalige Leiter des Bundeskriminalamts Herwig Haidinger ist am Dienstag vorläufig vom Dienst suspendiert worden. ÖVP-Innenministerin Maria Fekter begründete diese Entscheidung mit dem "fortgesetzten und nachhaltigen Verletzen von Dienstpflichten" sowie "fortgesetzt massiv vertrauensschädigendem Verhalten" des Elite-Polizisten. Haidinger versah seinen Dienst zuletzt in der Sicherheitsakademie.

"Habe niemals das Innenministerium kritisiert"
Herwig Haidinger hat die gegen ihn gerichteten Vorwürfe von Innenministerin Maria Fekter (V) zurückgewiesen. Im Ö1-"Abendjournal" sagte Haidinger: "Ich habe niemals das Innenministerium kritisiert. Ich habe immer die ÖVP und ihre Funktionäre angegriffen, aber ich habe noch nie einen einzelnen Beamten in der Öffentlichkeit bloßgestellt, beleidigt oder - wie Fekter meint - vernadert."

Vielmehr werde er von der ÖVP diffamiert, so Haidinger. Er will sich nicht mundtot machen lassen und fordert jetzt, nach der Überprüfung der Ermittlungen im Entführungsfall Kampusch auch noch eine kritische Evaluierung der Polizeireform.

"Causa Innenministerium"
Er hatte mit seinen Aussagen über Vorgänge im Polizeiapparat und im Innenministerium die "Causa Innenministerium" ins Rollen gebracht. Vor allem Vertretern der Volkspartei warf Haidinger Amtsmissbrauch vor. Zu dem behaupteten Komplex des Machtmissbrauchs in mehreren Ressorts war sogar ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet worden - gegen den Willen der ÖVP.

"Keine inhaltliche Kritik"
Haidinger habe "in keiner Weise mit inhaltlicher Kritik" agiert, sondern "öffentlich beleidigend, herabwürdigend" und ohne Rücksicht auf Schaden für das gesamte Ressort agiert, so Fekter. Letztlich dürfte der Auslöser eine Geschichte im Nachrichtenmagazin "profil" gewesen sein. Die schwarze Ministerin sprach von "insbesondere Vorwürfen in einer Wochenzeitung".

Haidinger habe vertrauliche Akten einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht, schwere Korruptionsvorwürfe ohne Beweise erhoben und Beamte auch persönlich diffamiert.

Zur Untermauerung ihrer Vorgangsweise legte Fekter ein paar Paragraphen aus dem Beamtendienstrecht vor:

§ 43 BDG:

  • (1) Der Beamte ist verpflichtet, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft und unparteiisch mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln aus eigenem zu besorgen.
  • (2): Der Beamte hat in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.

§ 112 BDG (auszugsweise):

  • Würden durch die Belassung des Beamten im Dienst wegen der Art der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet, so hat die Dienstbehörde die vorläufige Suspendierung zu verfügen.

Waffe weg - Gehalt schrumpft
Fekter zufolge hat die Sektion I (Ressourcen) die Entscheidung zu Haidingers Suspendierung getroffen. Sie stehe aber "uneingeschränkt zu dieser Maßnahme". Der Beamte musste bereits Ausweis, Waffe und Schlüssel abgeben. Außerdem muss er eine Bezugskürzung bis zu zwei Drittel befürchten. Die Entscheidung darüber hat die Disziplinarkommission, die die Suspendierung bestätigen muss.

"In der Privatwirtschaft unmöglich"
Die Vorgehensweise Haidingers "würde kein Unternehmen der Privatwirtschaft akzeptieren", meinte die Ressortchefin. Der Ex-BKA-Chef unterstelle damit "pauschal den Kollegen Amtsmissbrauch". Als Beispiel für eine persönliche Diffamierung nannte sie die "profil"-Geschichte, in der Haidinger den Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit, Erik Buxbaum, als "eine Art Frühstücksdirektor" tituliert habe.

"Muss das tun"
Der Leiter der Sektion I, Franz Einzinger, betonte, es handle sich nicht um eine Kann-Bestimmung. Die Behörde müsse in solchen Fällen suspendieren. Im Übrigen handle es sich nicht um eine Strafmaßnahme, sondern um eine Sicherungsmaßnahme in Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren. Es gebe immer einen Punkt, "wo das zulässige Maß überschritten ist".

In Bezug auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen soll jetzt geprüft werden, ob die Verletzung eines Amtsgeheimnisses vorliegt.

Pilz ortet Machtmissbrauch durch ÖVP
Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz bezeichnet die Suspendierung als weiteren schweren Machtmissbrauch durch die ÖVP. Haidinger habe ruhig und sachlich die negativen Folgen der Polizeireform kritisiert und ausgesprochen, was sich fast alle Beamte denken, so Pilz. Letzten Endes profitieren seiner Ansicht nach nur zwei Gruppen von der Reform: die Organisierte Kriminalität und die Volkspartei. Haidinger solle offenbar zum Schweigen gebracht und die anderen Kritiker eingeschüchtert werden.

Neubauer auch empört
In die gleiche Kerbe wie die Grünen schlagen auch die Freiheitlichen. FPÖ-Nationalratsabgeordneter Werner Neubauer kritisiert die ÖVP, die Beamte mundtot mache, anstatt die angeprangerten Zustände zu verbessern.

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