Oe24 liegt Erlass vor
Geheimer Anschober-Brief: Wo FFP2-Maskenpflicht im Freien gilt
Wien. Die FFP2-Maskenpflicht kann von lokalen Behörden nun auch für bestimmte Bereichen im Freien angeordnet werden. Ein Sprecher von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bestätigte am Donnerstag, dass ein entsprechender Erlass, der bisher das Verordnen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien ermöglichte, im Februar entsprechend adaptiert wurde. Angesichts der weiter steigenden Zahl der Neuinfektionen sprach der Minister am Donnerstag von einer "Risikophase bis Ostern".
Oe24 liegt das Schreiben des Ministeriums vor
Oe24 liegt das Schreiben des Gesundheitsministeriums vor, wonach die Landesregierungen aller Bundesländer in bestimmten Bereichen eine FFP2-Maske im Freien verordnen sollen. "Vor dem Hintergrund des anhaltenden Pandemiegeschehens sowie der geänderten Rechtslage werden die Bundesländer erneut ersucht, umgehend Regelungen auf Landes- oder Bezirksebene zu schaffen, wonach beim Betreten stark frequentierter öffentlicher Orte im Freien eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine zumindest gleichwertige bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen ist, sohin eine Tragepflicht von FFP2-Masken im Freien besteht", heißt es in dem Schreiben. Es bedürfe "einer nochmaligen Evaluierung der Situation vor Ort "- wegen der Lockerung des Lockdowns vom 8. Februar.
Eine (generelle) Pflicht auch im Freien eine FFP2-Maske zu tragen, bestehe derzeit ja etwa bereits auf Outdoor-Märkten, erinnerte Anschober am Rande einer Pressekonferenz. Mit der Adaptierung des Erlasses kann nun im Bedarfsfall seitens der lokalen Behörden eine solche Pflicht auch für andere stark frequentierte Orte im Freien - wie etwa bei Warteschlangen vor Einkaufszentren - eine FFP2-Pflicht angeordnet werden.
Zuständig sind (wie schon bei der bisherigen Möglichkeit, eine MNS-Pflicht zu verordnen) die lokalen Behörden, konkret die Landeshauptleute bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden, und zwar dann, "wenn sie es als notwendig erachten", so ein Sprecher Anschobers auf APA-Anfrage. "Das ist nicht der übliche Bereich, sondern dort, wo es eine hohe Frequenz gibt, wo der Mindestabstand aus unterschiedlichen Gründen nicht immer eingehalten werden kann", betonte Anschober selbst.
Das sagt Anschober zur Ausdehnung der Maskenpflicht
Gesundheitsminister Rudi Anschober: "Die bisherigen Schritte der Einführung der FFP2-Schutzmasken haben sehr gut funktioniert und werden von der Bevölkerung ausgezeichnet umgesetzt. In einigen Bereichen werden wir diese Verwendung weiter ausdehnen. Etwa durch einen aktuellen Erlass, mit dem die Landeshauptleute aufgefordert werden, Orte zu definieren, an denen im Freien ein besonderes Gedränge sich schwer vermeiden lässt und an diesen FPP2-Pflicht zu verankern. Wer kennt nicht etwa die Bilder von relativ dicht gedrängten Menschenansammlungen vor Einkaufszentren oä."