Am Geburtstag
HIER fährt Grasser nach Hause
02.01.2026Punktgenau an seinem 57. Geburtstag ist Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Freitag aus der Innsbrucker Justizanstalt in den elektronisch überwachten Hausarrest überstellt worden.
Der frühere Spitzenpolitiker, der nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Prozess seit Anfang Juni in Haft saß, darf damit das Gefängnis verlassen und kehrt in seinen Wohnort Kitzbühel zurück.
- Nach Grasser-Freigang: Anwalt schießt gegen Hochegger
- An seinem 57. Geburtstag um 9.00 Uhr kam Grasser frei
- HIER fährt Fiona zu Grasser und holt ihn aus dem Gefängnis
Kurz vor 9.00 Uhr verließ ein Häftlingstransportwagen die Justizanstalt Innsbruck. Ob Grasser darin saß, wurde offiziell nicht bestätigt. Am Vormittag verließ Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser das gemeinsame Haus in Kitzbühel. Die Überstellung war bereits länger erwartet worden: Grassers Anwälte hatten schon am 1. September einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest eingebracht. Da der 1. Jänner ein Feiertag war, erfolgte der Schritt folgerichtig einen Tag später.
Grasser bleibt Häftling
Grasser war Ende März vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden – wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte in der Buwog-Causa sowie im Verfahren rund um den Terminal Tower Linz. Zur Hälfte der Strafe ist eine bedingte Entlassung möglich. Mit der Fußfessel gilt Grasser rechtlich weiterhin als Häftling.
Zuletzt hatte der frühere Finanzminister (2000–2007) im September für Schlagzeilen gesorgt, als er sich wegen eines akuten gesundheitlichen Problems einer Notoperation in Innsbruck unterziehen musste und mehrere Wochen im Krankenhaus lag. Grasser lebt seit Jahren mit seiner Familie in Kitzbühel.
Während Grasser seit Juni in Haft war, sorgte Mitverurteilter Peter Hochegger für Kritik: Er erklärte sich für haftunfähig, trat jedoch gleichzeitig mit einer Buch-Promotion-Tour durch Österreich auf. Grassers Anwalt Manfred Ainedter sprach gegenüber oe24 von einer „seltsamen“ Situation, wollte zu seinem Mandanten selbst jedoch keinen Kommentar abgeben.