Prüfbericht

Gravierende Missstände auf der Saualm

27.03.2013

Volksanwaltschaft kritisiert das inzwischen geschlossene Asylwerberheim.

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Gravierende "Missstände" hat die Volksanwaltschaft in dem in der Zwischenzeit geschlossenen Asylwerberheim auf der Saualm sowie in einer Pension in der Gemeinde Wernberg in Kärnten festgestellt. Vor allem auf der Saualm, aber auch in der Pension waren Asylwerber "unter menschenverachtenden Bedingungen untergebracht" und zwar "mit vollem Wissen der zuständigen Verantwortlichen des Landes Kärnten" inklusive des Büros des scheidenden Landeshauptmannes Gerhard Dörfler (F), fasst die Volksanwaltschaft in ihrer "Missstandsfeststellung" die Ergebnisse ihrer Prüfung zusammen. Dem Innenministerium empfiehlt die Volksanwaltschaft, dafür Sorge zu tragen, dass Kärnten, aber auch die anderen Bundesländer ihre Aufgaben gemäß der Grundversorgungsvereinbarung erfüllen.

Inzwischen geschlossen
Die Volksanwaltschaft hatte nach verschiedenen Berichten über Missstände auf der Saualm ein sogenanntes amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet. Noch während des Prüfverfahrens wurden sowohl die Saualm als auch die Pension in Wernberg geschlossen. Die Volksanwaltschaft geht davon aus, dass durch die Einleitung des Prüfverfahrens und das Medieninteresse der Druck so groß wurde, dass eine Schließung unumgänglich wurde.

"Menschenrechtsverletzungen"
Bezüglich Hygiene, Verpflegung und Infrastruktur auf der Saualm stellte die Volksanwaltschaft "Menschenrechtsverletzungen und damit den schwersten feststellbaren Missstand fest". Warmwasserduschen und Heizungen waren "teilweise nur 30 min bzw. 1 h pro Tag verfügbar. Zusätzlich waren zeitweise für alle untergebrachten Menschen nur eine Toilette und eine Dusche verfügbar. Das verfügbare Essen war unzumutbar, teilweise verdorben und auch nicht in ausreichenden Mengen vorhanden", heißt es in dem Bericht. Die Rede ist sogar davon, dass Asylwerber "teilweise Hunger leiden mussten. Auf kulturelle und religiöse Empfindungen wurde kaum Rücksicht genommen. Tiere wurden von der Betreiberin selbst geschlachtet und ohne tierärztliche Kontrolle den Untergebrachten als Essen serviert."

"Diese krassen Mängel waren keine Einzelfälle", sondern wurden über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr dokumentiert. "Durch diese Handlungen waren die Asylwerber einem unleugbaren Gesundheitsrisiko ausgesetzt und es erscheint evident, dass Asylwerber ohne ausreichende Achtung der Menschenwürde untergebracht waren. Die zuständigen Verantwortlichen inklusive das Büros des Landeshauptmannes von Kärnten waren über Vorgänge auf der Saualm in genauer Kenntnis und haben diese Situation über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr geduldet. Deshalb liegt in diesem Fall auch keine Fahrlässigkeit aufgrund mangelnder Kontrolle vor, sondern die bewusste stillschweigende Akzeptanz'", nimmt sich die Volksanwaltschaft in ihrer Kritik kein Blatt vor den Mund.

Als weitere Missstände auf der Saualm konstatieren die Volksanwälte die Duldung von Sicherheitsgefährdungen durch Gewalt, einen unzureichenden Zugang zu ärztlicher Versorgung sowie dass es keine Integrationsmaßnahmen und auch für traumatisierte Asylwerber keine psychologische Betreuung gab. Weitere Kritikpunkte betreffen eine verspätete Auszahlung von Taschengeld und die Unterbringung in stark abgeschiedenen Lagen ohne Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln und ohne Gewährleistung eines Transportservices. Als weiterer Missstand wurde erkannt, dass Asylwerber "unter massiver Verletzung" von Schutzbestimmungen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Arbeiten herangezogen wurden.

Kritik auch an Dörfler
Heftige Kritik übt die Volksanwaltschaft in diesem Zusammenhang am Land Kärnten und an Landeshauptmann Dörfler: "Die Volksanwaltschaft muss feststellen, dass das Land Kärnten ein völlig unzureichendes Beschwerdemanagement in Bezug auf die Unterkunft auf der Saualm führte, dadurch seiner Kontrollfunktion nicht befriedigend nachkam und die Verpflichtungen im Rahmen der Grundversorgung nicht einhielt."

Ähnliche Mängel stellte die Volksanwaltschaft auch bei der Penion in Wernberg fest: "Einerseits war der Zustand der Unterkunft in Bezug auf Hygiene, Gesundheit, Sicherheit über mindestens sechs Monate in einem untragbaren, schlechten Zustand, andererseits wurden darüber keine schriftlichen Aufzeichnungen der Regionalbetreuerinnen verfasst. Auch hier erfüllte das Land seine Kontrollfunktion in keiner Weise zufriedenstellend."

An Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V) richtet die Volksanwaltschaft die "Empfehlung", dafür zu sorgen, dass insbesondere das Land Kärnten aber auch die anderen Bundesländer ihre Aufgaben gemäß der Grundversorgungsvereinbarung erfüllen; "dies betrifft vor allem die Unterbringung von Asylwerbenden im Rahmen der Grundversorgung in menschenunwürdigen Unterkünften und die Vereinbarkeit der Art der Unterbringung mit der österreichischen Rechtsordnung und nationalen sowie internationalen Menschenrechtsstandards."

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