ÖVP-Finanzsprecher

Groiß: Steuererleichterungen für Ehrenamtliche

07.07.2016

Auch Parteien leisten wichtige ehrenamtliche Arbeit in den Kommunen.

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© APA/Symbolbild
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 „Die beschlossenen Erleichterungen sollen alle, die wichtige ehrenamtliche Tätigkeiten für die Gesellschaft leisten, steuerlich und von Bürokratie entlasten“, erklärte ÖVP-Finanzsprecher Abg. Mag. Werner Groiß heute, Donnerstag, zu den gestrigen Beschlüssen bezüglich Registrierkassenpflicht im Nationalrat.

Juxparteien ausgeschlossen

Man habe sehr genau darauf geachtet, dass nur jene Parteien, die wirklich am kommunalen bzw. öffentlichen Leben teilnehmen, von den Erleichterungen puncto Registrierkassen profitieren und keinesfalls „Juxparteien“. „Nur Parteien, die für die Gesellschaft, das Leben im Dorf einen echten Beitrag leisten und dementsprechend bei Wahlen antreten oder Beisitzer stellen und auch Mandate in Vertretungskörperschaften wie Gemeinderat oder Landtag übernehmen, werden begünstigt“, betont Groiß. Aber auch für diese begünstigten Parteien habe man eine Einschränkung gegenüber Vereinen vorgenommen und eine Umsatzgrenze von 15.000 Euro eingeführt.

„Wir haben damit auf die Befürchtungen der Wirte reagiert, es würden reine „Spaß-Parteien“ nur zu dem Zweck gegründet, um begünstigt Feste zu organisieren und ihnen damit unlautere Konkurrenz zu machen“, erläutert der ÖVP-Finanzsprecher. Es sei aber sehr genau darauf geachtet worden, dass wirklich nur die Vereine und Organisationen begünstigt werden, die nachhaltig ehrenamtlich tätig und damit für das kommunale Leben unverzichtbar sind, so Groiß.

 

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