Datenspeicherung

Grüne wollen "Daten-Tsunami" verhindern

03.04.2009

Die Grünen haben erneut Kritik an der EU-Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung geübt und fordern die Regierung auf, diese nicht umzusetzen.

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© APA/ROBERT JAEGER
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"Hier geht es um Notwehr", sagte die Grüne Europaabgeordnete Eva Lichtenberger am Freitag bei einer Pressekonferenz. Mit dem anlaufenden EU-Wahlkampf habe dieser Aufruf allerdings nichts zu tun, betonte sie, sondern mit dem kommende Woche zusammentreffenden Justizrat.

"Daten-Tsunami" im Anflug
Mitte vergangenen Monats endete die Umsetzungsfrist für die Vorratsdatenspeicherung im Internet, bei der Telefonie ist das bereits im September passiert. Anfang Februar hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen die Richtlinie abgewiesen. Lichtenberger und der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser befürchten nun Schlimmstes und sehen gemeinsam mit dem Bundestrojaner und anderen Vorhaben in diesem Bereich einen "Daten-Tsunami" auf Österreich heranrollen.

Europapolitische Haltung
"Es ist spannend, wie sich die österreichischen Vertreter verhalten werden", so Lichtenberger im Hinblick auf den EU-Justizrat. Für sie ist klar, dass die Österreicher bei der Richtlinie "hinter den Türen brav mitgestimmt" hätten. Noch sei aber nichts umgesetzt, was sich auch nicht ändern solle: "Wir brauchen einen Akt eines quasi staatlichen Ungehorsams", so Steinhauser. Denn dann könne die Richtlinie beim EuGH auf seine Bürger- und Menschenrechtskonformität geprüft werden. Steinhauser geht es dabei nicht um eine nationalstaatliche Haltung, sondern um eine europapolitische.

Jeder verdächtig
Konkret befürchten die Grünen bei der Vorratsdatenspeicherung, dass auch der Datenverkehr unschuldiger Bürger überwacht werde. Durch die Speicherung von Internet- und Telefoniedaten werde jeder im Vornherein als Verdächtiger behandelt. Die Richtlinie schafft es laut Steinhauser nicht einmal, die eigenen Ziele umzusetzen, da die Überwachung durch geschützte Netzwerke leicht umgehbar sei.

Weitere Schritte
Sollte es trotz aller Aufrufe doch noch zu einer Umsetzung kommen, solle man zumindest nur die Minimalerfordernisse wie eine sechsmonatige Speicherdauer und keine Speicherung erfolgloser Anrufe erfüllen. Auch ein Gang zum Verfassungsgerichtshof ist für Steinhauser vorstellbar.

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