Wegen Sudanesen

Haider bezeichnet VfGH als Islamisten-Lobby

14.01.2008

Der Grund: Kärnten hatte einem Sudanesen die Staatsbürgerschaft verweigert, und die Höchstrichter kippten den negativen Bescheid.

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Kärntens BZÖ-Landeshauptmann Jörg beschimpft wieder einmal den VfGH. "Der Verfassungsgerichtshof wird zur Islamisten-Lobby", so Haider. Damit reagiert er auf ein Erkenntnis der Höchstrichter, das ihm gegen den Strich geht. Für Haider ist es "die Fortführung einer eigenartigen Spruchpraxis", die der Durchsetzung der Interessen von radikalen Moslems diene.

Negativer Einbürgerungsbescheid gekippt
Die Entscheidung der Kärntner Landesregierung, dem seit 1990 in Österreich lebenden Sudanesen Mohamed Al-Amin Amir die Staatsbürgerschaft zu verweigern, war verfassungswidrig. Das hat der VfGH am Montag zum mittlerweile zweiten Mal festgestellt.

Seit 1990 in Österreich
Mohamed Al-Amin Amir ist Muslim, lebt seit 1990 in Österreich, ist unbescholten und verfügt über eine unbefristete Niederlassungsbewilligung. Trotzdem haben die Kärntner Behörden ihm die Staatsbürgerschaft verwehrt - mit der Begründung, es würden erhebliche "Integrationsdefizite" bestehen, weil Al-Amin Amir die Anschläge vom 11. September 2001 gutgeheißen habe und Frauen zur Begrüßung den Handschlag verweigere.

VfGH kippte Bescheid schon einmal
Der Verfassungsgerichtshof kippte im Herbst 2006 den diesbezüglichen Bescheid, weil die Behörden nicht auf Gründe eingegangen waren, die für die Verleihung der Staatsbürgerschaft sprachen. Trotzdem bekam Mohamed Al-Amin Amir keine Staatsbürgerschaft, denn Haider stellte ihn als "Fundamentalist und Hassprediger" hin.

Aber auch diese zweite Entscheidung der Kärntner Landesregierung ist verfassungswidrig und willkürlich, urteilten die Verfassungsrichter jetzt.

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