Ex-Kriminal-Chef

Haidinger geht wegen Suspendierung vor VfGH

04.12.2008

Der frühere Leiter des Bundeskriminalamts wurde suspendiert, weil er die Polizei angepatzt hat, wie Innenministerin Fekter fand.

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Der vorläufig vom Dienst suspendierte ehemalige Direktor des Bundeskriminalamts, Herwig Haidinger, geht vor Gericht. Gegen die Suspendierung werden Beschwerden beim Verfassungs-(VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht. Seinem Rechtsvertreter Alfred Noll zufolge wurde Haidinger bisher nicht einmal einvernommen, obwohl sein Disziplinarverfahren seit Juli läuft. "Ich halte das für einen rechtsstaatlichen Skandal", so der Anwalt.

"Gegen die Meinungsfreiheit"
Die Beschwerde beim VfGH will Noll einbringen, weil es sich bei der Suspendierung um eine "vollständig rechtswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit eines Beamten" handle. Er sei optimistisch wegen der Rechtsprechung des VfGH, es gebe mehrere Entscheidungen. Noll verwies auf den Paragrafen 43 des Disziplinarrechts, demzufolge er seinen Dienst so ableisten muss, dass das "Vertrauen der Allgemeinheit" in seine Arbeit gewährleistet sei.

Keine "Wohlverhaltensklausel"
"Es geht nicht darum, dass ein Beamter seinen Vorgesetzten oder der Ministerin fortgesetzt Vertrauen einflößt." Die ÖVP versuche "systematisch", diese Bestimmung im Disziplinarrecht in eine "Wohlverhaltensklausel" umzudeuten.

Wegen Unzuständigkeit
Beim VwGH wollen sich Noll und Haidinger beschweren, weil die Dienstbehörde eigentlich gar nicht zuständig gewesen wäre und deshalb die vorläufige Suspendierung rechtswidrig sei. Zum Zeitpunkt der vorläufigen Suspendierung gab es bereits ein Disziplinarverfahren gegen Haidinger, und daher sei ausschließlich die Disziplinarkommission zuständig gewesen.

Nichts Neues verraten
Anhand zweier Beispiele kritisierte Haidinger die Begründung für die Suspendierung: Am 31. März habe er in einem Interview mit der "ZiB 2" von einer Überfrachtung des Büros für Interne Angelegenheiten gesprochen, was in die Begründung für die Suspendierung eingeflossen sei. Aber: "Die Inhalte waren damals schon einer breiten Öffentlichkeit bekannt", so der Ex-BK-Chef.

Ex-Innenminister Ernst Strasser habe bereits am 15. Februar in einem Interview mit der "Presse" davon gesprochen, dass das BIA von der Staatsanwaltschaft überfordert werde. "Hätte mich die Dienstbehörde gefragt, hätte ich freihändig sagen können, dass das schon längst öffentlich war und hätte das mit einer 15-minütigen Internet-Recherche belegen können."

Kein Amtsgeheimnis
Bei einem Interview mit der Tageszeitung "Österreich" am 29. April habe er, Haidinger, sich gegen Angriffe der ÖVP verteidigt: "Es sieht ja ein Blinder mit dem Krückstock, was versucht wird: Meine Glaubwürdigkeit soll erschüttert werden. Die ÖVP hat offenbar unglaubliche Angst vor dem U-Ausschuss." Es gebe keine Norm im Beamtendienstgesetz, die es einem Beamten verbiete, sich gegen Angriffe zur Wehr zu setzen. "Die Aussage verletzt keinerlei Amtsgeheimnis. Welches denn?"

"Exempel statuiert"
Noll bezeichnete die Gründe für die vorläufige Suspendierung als "substanz- und substratlos". Die Maßnahme sei eine "Sanktion für unbotmäßiges Verhalten, das von der ÖVP nicht goutiert wird". An Haidingers Person werde ein "Exempel statuiert, das den Polizeiapparat insgesamt einschüchtern sollte, wenn es erfolgreich wäre".

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