Neue Verkehrsstrafen

Handytelefonierer am Steuer werden ohne Anhaltung angezeigt

02.10.2007

Dafür müssen Autofahrer mit 0,5 Promille weder ins Gefängnis noch gleich den Führerschein abgeben.

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© sxc
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Haft für Alkolenker, Führerscheinentzug ab 0,5 Promille, Straferhöhungen für Schnellfahrer oder eine Ausweitung des Vormerksystems - in den vergangenen beiden Wochen gab es zahlreiche Vorschäge zur Strafverschärfung im Verkehr. Hinter verschlossenen Türen haben die 27 Experten mittlerweile im Verkehrsministeirum beraten, was tatsächlich davon umgesetzt wird. Laut Kurier wird es vor allem die Handytelefonierer treffen.

Handy am Steuer
Beim Telefonieren am Steuer wird es bald zu einer regelrechten Anzeigenflut kommen. Derzeit müssen die Polizisten den Autofahrer anhalten, um ihm ein Organmandat ausstellen zu können. Künftig dürfen die Beamten auch vorbeifahrende Lenker aufschreiben und eine Anzeige zustellen. Die Beamten können sich also auf die Lauer legen und jeden vorbeikommenden Kfz-Fahrer anzeigen.

Außerdem steht den Autofahrern eine Straferhöhung ins Haus. Die bisherige Geldbuße von 25 Euro soll empfindlich steigen. Dafür wird das Mobiltelefon am Steuer doch nicht zu einer Vormerkung führen.

Achtung Raser
Teurer wird auch das Schnellfahren. Die Mindeststrafsätze werden ab 30 km/h zu schnell im Ort und 40 km/h im Freiland angehoben. Bei Strafverfügungen drohen künftig mindestens 72 Euro, die Organmandate dürften gleich hoch wie bisher bleiben.

Alkohol am Steuer
Haft für Alkolenker ist dagegen vom Tisch. Auch die sofortige Führerscheinabnahme bei 0,5 Promille wird es nicht geben. Werte zwischen 0,5 und 0,79 gelten dafür als zwei Vormerkungen. Eine Schulung wird damit obligatorisch. Wer schon eine Vormerkung hat, muss den Schein voraussichtlich für drei Monate abgeben.

Das Vormerksystem wird weiter verschärft. Demnächst soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, die das System überprüft. Der Grund: Innerhalb von zwei Jahren hat es nur 118 Führerscheinabnahmen gegeben.

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