Das sind die Eckpunkte

Hass im Netz: Gesetzes-Entwurf schon vor Präsentation online

02.09.2020

Plattformen müssen Meldestelle für Hass-Posting-Opfer einrichten. Zudem drohen bei einem Verstoß hohe Geldstrafen.

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© APA/ROLAND SCHLAGER
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Donnerstag, Punkt 9 Uhr, wird von den Ministerinnen Karoline Edtstadler (ÖVP) und Alma Zadic (Grüne) das Gesetzespaket gegen Hass im Netz präsentiert.

Der Entwurf ging allerdings bereits Mittwochabend auf der Seite der Europäischen Kommission online. Hier die Eckpunkte:

  • Plattformen. Internet-Plattformen müssen eine Meldestelle einrichten und Personal für Hass-Postings abstellen. Für Betroffene gibt es ein Beschwerdeverfahren. Das gilt für Plattformen mit mehr als 100.000 Nutzern und einem Umsatz von 500.000 Euro. Medien, Wikipedia und Online-Händler sind ausgenommen.
  • Strafen. Ist ein Posting offensichtlich rechtswidrig, muss es „unverzüglich“ gelöscht werden. Dafür gibt es eine Woche Zeit, sonst drohen hohe Geldstrafen.
  • Verschärfungen. Verhetzung soll nun auch strafbar sein, wenn sie gegen Einzelpersonen gerichtet ist. Dazu wird „Upskirting“ – unterm Rock fotografieren – strafbar. Und: Opfer sollen zivilrechtlich – rasch und günstig – gegen Verfasser vorgehen können.
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