Letzter Antrag gescheitert

Jetzt fix: Westenthaler muss in Haft

25.04.2018

Westenthaler muss definitiv für 4 Monate ins Gefängnis. Die Frage ist nur noch: Wann?

Zur Vollversion des Artikels
© TZOe Artner
Zur Vollversion des Artikels

Peter Westenthaler hatte mit einer Beschwerde versucht, der Haft zu entgehen und doch eine Fußfessel zu bekommen. Allein: Die Generalprokuratur lehnte ab – damit ist der Haftantritt fix. Das Oberlandesgericht hatte im März bestätigt, dass der Ex-Politiker vier Monate in Haft muss, ehe er um eine Fußfessel ansuchen kann. Er wurde im „Bundesliga-Prozess“ zu 2 Jahren verurteilt – acht Monate davon unbedingt.

Aufschub

Jetzt hofft der Ex-BZÖ-Chef, dass Richterin Marion Hohenecker (verhandelt Buwog) Aufschub gewährt: „Ich muss meine Mutter pflegen und meinen Job sichern, damit die Familie ein Auskommen hat“, so Westenthaler zu ÖSTERREICH. Hohen­ecker hatte bis Mittwochabend noch nicht entschieden. Haftantritt wäre – lehnt sie sein Ansuchen ab – spätestens am 3. Mai

FPÖ gegen Justiz

Indes ergriff FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan gestern Partei für den früheren Politiker: „Besonders unverständlich ist, dass Peter Westenthaler vorerst sogar die Fußfessel verweigert wird und damit eine viermonatige Haft zwingend ist.“ Lebe Westenthaler doch in einer „stabilen beruflichen und familiären Situation“, so Stefan.

(gü)

Zur Vollversion des Artikels