Maßnahmen

Jugendkriminalität explodiert – Karner zieht die Notbremse

12.10.2025

Eine neue Bilanz zeigt: Während 2015 noch rund 5.160 Anzeigen gegen Personen im Alter von zehn bis 14 Jahren erstattet worden waren, waren es bereits 2024 mehr als 12.000 Anzeigen – mehr als doppelt so viel.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/ZOE ZIMMERMANN
Zur Vollversion des Artikels

Wien. Seit März 2024 ist in Österreich die Einsatzgruppe Jugendkriminalität unter der Leitung von Dieter Csefan aktiv. Innenminister Gerhard Karner hatte sie aufgrund des starken Anstiegs von Straftaten durch Zehn- bis 14-Jährige eingesetzt: Die Anzeigen verdoppelten sich seit 2015 auf über 12.000 Fälle im Jahr 2024. Besonders auffällig ist der Anstieg bei syrischen Tatverdächtigen – von 25 Fällen im Jahr 2015 auf rund 1.000 im Jahr 2024, berichtet das Innenministerium (BMI) in einer Aussendung.

Bilanz der Einsatzgruppe Jugendkriminalität 

Zwischen März 2024 und September 2025 wurden 10.574 Anzeigen erstattet, davon 2.687 gegen Minderjährige, sowie 1.315 Festnahmen ausgesprochen, davon 136 bei Minderjährigen. Rund 75.000 Personenkontrollen und die Sicherstellung von knapp 200 Waffen gehören ebenfalls zur Bilanz der Einsatzgruppe Jugendkriminalität.

Als Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets setzte die Regierung unter anderem Anfang Juli 2025 den Familiennachzug aus, um den Zuzug von Jugendlichen zu limitieren. "Derzeit wird der Familiennachzug nachhaltig evaluiert – so soll es künftig Kontingente geben, die sich an einem Integrationsbarometer orientieren", kündigt das BMI in einer Aussendung an.

Weitere Maßnahmen werden "aufgearbeitet"

Weitere "wichtige Maßnahmen wurden im Regierungsübereinkommen festgelegt und werden Schritt für Schritt aufgearbeitet", heißt es laut BMI. Maßnahmen seien etwa das Messertrageverbot, das der Polizei mehr Befugnisse beschaffen soll; die polizeiliche Regelbelehrung, in der unmündige Straftäter gemeinsam mit ihren Eltern zur Polizei vorgeladen werden; oder per Gesetz vorgeschriebene Fallkonferenzen zwischen Polizei, Jugendbehörden, Schulen, Justiz usw. für jugendliche Intensivtäterinnen und -täter. 

"Gefängnisähnliche Unterbringung" geplant

Laut dem Innenministerium soll es in Zukunft für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter in letzter Konsequenz auch eine "gefängnisähnliche Unterbringung" geben – eine gesetzliche Grundlage werde momentan im Justizministerium ausgearbeitet. Ziel sei es, dass jugendliche Intensivtäterinnen und -täter rechtlich konform am Verlassen der Unterkunft gehindert werden können, erklärt das BMI. "Die Jugendlichen sollen in den Unterbringungen klare Tagesabläufe entwickeln, deren Nichteinhaltung mit Konsequenzen verbunden ist."

Zur Vollversion des Artikels