Pflegekosten

Kärnten bittet Mindestrentner zur Kasse

08.08.2012

Wirbel um "Standardschreiben": 80-Jährige erhielt Vorschreibung von 24.000 Euro.

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Die Sozialabteilung des Landes Kärnten hat Pensionisten, die eine Zeitlang in Alters- oder Pflegeheimen waren und jetzt wieder daheim sind, Nachzahlungsforderungen für die Pflegekosten gestellt. Wie der ORF Kärnten berichtet, erhielt eine 80 Jahre alte Mindestpensionistin eine Vorschreibung in fünfstelliger Höhe. Sozialreferent Christian Ragger (FPK) erklärte, es handle sich um ein "Standardschreiben".

In dem Schreiben an die 80-Jährige heißt es: "Für Ihren Aufenthalt im Altenwohn- und Pflegeheim wurden vom Land Kärnten Betreuungskosten in der Höhe von 24.000 Euro abzüglich aller getätigten Eigenleistungen getragen. Dies wird Ihnen zur Kenntnis gebracht mit dem Ersuchen, mitzuteilen, ob beziehungsweise in welcher Weise ein Rückersatz möglich ist." Ein Erlagschein war beigelegt, der Hinweis auf mögliche Ratenzahlung ebenfalls vorhanden.

Ragger erklärte dazu, das Land sei gesetzlich verpflichtet, ausgetretenen Heimbewohnern die Kosten mitzuteilen. Es könne ja sein, so Ragger, dass sich in der Zwischenzeit die Vermögenswerte der Betroffenen geändert hätten, dann müsste sie zahlen. Die Volksanwaltschaft in Wien sieht das laut ORF deutlich kritischer. Die Einkommens- und Vermögenswerte würden vom Land bei Eintritt in ein Pflegeheim ohnehin überprüft.

Ragger wies noch darauf hin, dass man die Form des Schreibens geändert habe. Damit sollen künftig Missverständnisse vermieden werden.

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