Vernadern erwünscht

Kronzeugenregel soll ab Neujahr gelten

20.08.2010

Mit der Justizreform sollen vor allem Wirtschaftskriminalität und Korruption bekämpft werden.

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ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat am Freitag ihre Offensive zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption präsentiert. Ein Kernpunkt dabei ist die bereits angekündigte "Kronzeugenregelung". Sie soll bereits per 1. Jänner 2011 in Kraft treten. Weitere Maßnahmen betreffen die Einrichtung von Wirtschaftskompetenzzentren und mehr Transparenz bei Entscheidungen der Staatsanwälte.

Nach Kritik an der Justiz in den vergangenen Wochen von vielen Seiten wird Bandion-Ortner aktiv und organisiert einen Justizgipfel in der ersten Oktoberhälfte in ihrem Ressort. Geladen sind sowohl Justizorgane als auch Fachleute von außen. "Wirtschaftsverfahren werden immer komplexer. Wir müssen daher aufrüsten im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption", betonte die Ministerin.

"Wer singt, geht frei"
"Wir wollen erreichen, dass mehr Leute auspacken und dafür Anreize schaffen, nach dem Motto 'Wer singt, geht frei'", meinte Bandion-Ortner zur Einführung der Kronzeugenregelung im Strafrecht. Bisher gibt es das nur im Kartellrecht. Die Kronzeugenregelung habe eine präventive und eine reaktive Wirkung. Zum einen destabilisiere sie kriminelle Strukturen, da sich die Täter nicht sicher sein können, dass nicht ein Mittäter auspackt. Zum anderen helfe sie bei der Aufklärung von schweren Taten.

Handbuch für Kronzeugen
Der Leitende Staatsanwalt Christian Plinacek führte aus: "Der Kronzeuge muss der Staatsanwaltschaft freiwillig sein Wissen über Tatsachen offenbaren und seine eigenen Taten vollständig darstellen." Das Ganze muss passieren, bevor es gegen ihn ein Ermittlungsverfahren gibt. "Es wird eine Art Handbuch geben, damit man weiß, wie man Kronzeuge werden kann", so die Ressortchefin. Grundsätzlich ist die Kronzeugenregelung nicht auf bestimmte Delikte beschränkt, Sexualdelikte und Straftaten mit Todesfolge werden jedoch ausgeschlossen.

Nicht ganz ohne Sanktionen
Trotz seiner Kooperation hat der Kronzeuge mit Sanktionen zu rechnen, wenn auch keine Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft kann Maßnahmen wie bei einer Diversion auferlegen, es handelt sich etwa um Geldbußen von bis zu 240 Tagessätzen, gemeinnützige Arbeit oder eine Probezeit.

40 Staatsanwälte im Einsatz
Im kommenden Jahr werden deshalb ab 1. Juni 2011 in Wien, Graz, Innsbruck und Linz vier Wirtschaftskompetenzzentren unter dem Dach der bestehenden Staatsanwaltschaften eingerichtet. Mindestens 40 Kräfte werden dort für Fälle wie Betrug, Untreue oder Förderungsmissbrauch zuständig sein, die eine Schadenssumme von fünf Mio. Euro übersteigen. Auch organisierte Schwarzarbeit, Pyramidenspiele, bei denen eine größere Zahl geschädigt wurde, Bilanzdelikte, Finanzstraftaten oder Geldwäscherei fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.

Spezielle Wirtschaftsausbildung
Die dort tätigen Staatsanwälte sollen speziell ausgebildet sein. So könnte sich die Ministerin vorstellen, dass sie während ihrer Ausbildung etwa auch in der Finanzmarktaufsicht oder in der Rechtsabteilung von Unternehmen Praxis sammeln. Auch sollen vermehrt externe Experten zugezogen werden. Bandion-Ortner rechnet damit, dass die neuen Zentren pro Jahr mit rund 800 Fällen beschäftigt sein werden. Nachdem dem Justizressort eine Personalaufstockung von 151 Planstellen zugesagt worden ist, werden die Ressourcen hier zum Einsatz gebracht, so die Ressortchefin.

Eine weitere Maßnahme der Offensive betrifft die Transparenz von Staatsanwaltsentscheidungen. Demnach sollen Opfer künftig erfahren, aus welchen Gründen ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Auch der unabhängige Rechtsschutzbeauftragte werde besser eingebunden, wenn es kein Opfer gibt. Er soll auch den Obersten Gerichtshof anrufen können. Werden Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse eingestellt, wird die Begründung im Internet veröffentlicht - unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes. "Transparenz schafft Vertrauen", so Bandion-Ortner und weiter: "Wir brauchen keine Mystik und keine Verschwörungstheorien. Wir brauchen mehr Klarheit."

Die Verschärfung des Zugriffs auf kriminelles Vermögen betrifft den vierten Punkt des Maßnahmenpakets. Bis jetzt war es laut Bandion-Ortner nur möglich, Bereicherungen aus Straftaten nach dem sogenannten Nettoprinzip abzuschöpfen. Das heißt, Aufwendungen des Täters etwa mussten vom Vermögen abgezogen werden. Künftig soll das Bruttoprinzip gelten, bei dem Aufwendungen nicht berücksichtigt werden. Sämtliche Vermögenswerte sind vom Gericht für "verfallen" zu erklären. Im neuen Wirtschaftskompetenzzentrum Wien werden spezialisierte Staatsanwälte damit beschäftigt sein, Vermögenswerte aufzuspüren.

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