Arbeit im BVT-Ausschuss

Küssel-Vertrauter nicht von BVT sicherheitsüberprüft

17.11.2018

Das Innenministerium wies Darstellung entschieden zurück.

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© APA/ Fohringer
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Das Innenministerium hat am Samstag die Darstellung zurückgewiesen, dass der offenbar rechtsextreme Security im BVT-U-Ausschuss vom Verfassungsschutz selbst sicherheitsüberprüft worden sei. Es habe keinen entsprechenden Antrag des Parlaments gegeben, sagte die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis, in einer Aussendung. Es gab allerdings eine Prüfung nach dem EKIS.
 
Kardeis widerspricht damit den Angaben des betroffenen Unternehmens G4S und der Parlamentsdirektion. Diese hatten die Verantwortung für den Mann, der angeblich in engem Kontakt mit dem Neonazi Gottfried Küssel stehen soll, von sich gewiesen, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt habe.
 

Zuverlässigkeitsüberprüfung 

Für Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen sei rechtlich gar keine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitspolizeigesetz vorgesehen, sondern lediglich eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach der Gewerbeordnung, erklärte Kardeis, die von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) nach Bekanntwerden der Vorwürfe mit einer sofortigen Klärung beauftragt worden war. Diese Überprüfung habe nicht das BVT, sondern die Landespolizeidirektion Wien auf Antrag des Unternehmens durchgeführt.
 
"Die Überprüfung ist im Februar erfolgt, das Ergebnis wurde dem Unternehmen Ende Februar mitgeteilt", meinte Kardeis. Die Überprüfung erfolge auf Basis des Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystems (EKIS). Dort fließen demnach Informationen über gerichtliche Verurteilungen, Fahndungen, kriminalpolizeiliche Abschlussberichte an die Staatsanwaltschaft sowie erkennungsdienstliche Daten zusammen.
 
Mitarbeiter, die in verfassungsmäßigen Einrichtungen wie dem Parlament oder in Unternehmen, die kritische Infrastruktur betreiben, eingesetzt werden, könnten darüber hinaus zwar durch das BVT sicherheitsüberprüft werden, hieß es in der Aussendung des Innenministeriums. Dabei würden zusätzliche Register und Quellen abgefragt. Eine solche strengere Prüfung hätte im konkreten Fall nur die Parlamentsdirektion in Auftrag geben können, betonte Kardeis. "Nach Auskunft des BVT wurde aber für die betreffende Person kein Antrag gestellt und daher auch nie eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt."
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