Verkehrslandesrat

Landbauer fordert grundsätzliche Debatte zu UVP-Verfahren

10.01.2026

"Schutzgut Mensch muss ausdrücklich gestärkt werden" - Großprojekte wie die S8 wandern jedoch "von Gerichtsstube zu Gerichtsstube"

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© APA/HELMUT FOHRINGER
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Vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung zur Marchfeld Schnellstraße (S8) hat Niederösterreichs Landesvize und Verkehrslandesrat Udo Landbauer (FPÖ) eine grundsätzliche Debatte über Ziel und Zweck von Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gefordert. Es brauche eine klare Schwerpunktsetzung im UVP-Gesetz: "Das Schutzgut Mensch muss ausdrücklich gestärkt werden. Und zwar nicht als Überschrift, sondern konkret normiert", hob Landbauer hervor.

Vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) war zuletzt eine Erkenntnisbeschwerde des Landes Niederösterreich und der Asfinag gegen die Ende 2024 vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) verweigerte Bewilligung für die S8 abgewiesen worden. Der VfGH hatte keine verfassungsrechtlichen Bedenken am BVwG-Erkenntnis. Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) über Revisionen sind noch ausständig.

"Endlose Verzögerungen" geortet

Großprojekte würden nicht mehr nach dem Nutzen für die Menschen bewertet, sondern "von Gerichtsstube zu Gerichtsstube getragen", kritisierte Landbauer in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Die S8 sei neben der Traisental Schnellstraße (S34), dem Lobautunnel und Projekten entlang der Donauufer Autobahn (A22) ein Paradebeispiel dafür. "Jahre- und jahrzehntelange Prüfungen, endlose Verzögerungen und dann marschiert alles wegen irgendwelchen akademischen Fragestellungen in die nächste Runde."

"Rechtsprechung und Gesetzgebung entfernen sich immer weiter vom Interesse der Bevölkerung", konstatierte der niederösterreichische Landesvize. "Wenn im UVP-Gesetz das Wort Klima 66-mal vorkommt, der Mensch aber nur siebenmal, dann zeigt das sehr deutlich, wo die Prioritäten derzeit liegen und wo sie nicht liegen. Die Schutz- und Sicherheitsinteressen der Menschen müssen wieder Vorrang haben." Es gehe um "Schutz vor Stau, Schutz vor Verkehrshölle" sowie einen "stärkeren Fokus auf Entlastung und Sicherheit".

Das Recht müsse "dem Bürger folgen". "Es kann nicht sein, dass der Schutz eines Vogels, der im Winter nach Nordafrika auswandert, wo kein Mensch weiß, ob das Tier jemals wieder zurückkommt, mehr wert ist als die Lebensqualität der Menschen im Marchfeld." Neben dem Thema Lebensqualität gehe es auch um eine Schädigung des Wirtschaftsstandortes durch die Nicht-Umsetzung von S8 und S34. Die Finanzierung der Projekte sei längst gesichert: "Das Geld ist ja durch die Mauteinnahmen der Asfinag genau für die Bürgerentlastungsprojekte da." Parallelen in Sachen Rechtsprechung ortete Landbauer auch im Asylbereich. "Wir erleben seit Jahren eine völlig realitätsfremde Judikatur, die sich immer weiter vom Sicherheits-, Wohlstands- und Lebensinteresse der Bevölkerung entfernt."

ÖVP hält an S8 fest, Grüne begrüßen jüngste Entscheidung

Nicht glücklich über die Abweisung der Beschwerde zeigte sich auch Rene Lobner, ÖVP-Landtagsabgeordneter und Bürgermeister von Gänserndorf. "Die Marchfeld Schnellstraße ist eine dringend notwendige Infrastrukturmaßnahme, die maßgeblich zur Entwicklung und Entlastung der Region beitragen würde", unterstrich er in einer Aussendung. Begrüßt wurde die Entscheidung hingegen von Helga Krismer, der Landessprecherin und Klubobfrau der Grünen. "Unsere Höchstgerichte stellen sich bei der S8 auf die Seite des Europarechts und vor die Natur", hieß es in einer Aussendung. Die Menschen im südlichen Weinviertel hätten "das Recht auf ein alternatives Straßenprojekt und auf den Ausbau des öffentlichen Verkehrs".

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