U-Haft
Nach 6 Monaten: Benko stellt nächsten Antrag auf Enthaftung
Wie der Standard berichtet, soll Benkos Anwalt Norbert Wess in einem Antrag argumentieren, dass Benko durch den "schon sehr lange" dauernden Freiheitsentzug das Haftübel bereits "deutlich und einschneidend (...) verspürt" habe.
Die Begründung
Es bestehe keine Tatbegehungsgefahr mehr. Die Begründung von Wess, aus die der Standard zitiert: "de facto völlig überbordende, zum Teil extrem untergriffige (...) Medienberichterstattung".
Das sagt der Anwalt
Wess weiter : "Niemand, wirklich gar niemand, wird im derzeitigen Stadium ernsthaft in Erwägung ziehen können, dass die konkrete Gefahr besteht, Herr René Benko könnte in naher Zukunft einen malversiven Geschäftsfall (...) abwickeln."
Will in Wien bleiben
Sollte Benko dann tatsächlich freikommen, werde er sich wohl hauptsächlich in Wien aufhalten. Die Fortsetzung der U-Haft sei "schlicht und einfach nicht mehr verhältnismäßig".