Gesetzespaket

Nationalrat beschließt Sozialgesetze

21.10.2010

Neue Stelle für Künstler in der Sozialversicherung geschaffen.

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Künstler bekommen in der Sozialversicherung ein besseres Service. Der Nationalrat hat am Donnerstagnachmittag die Einrichtung einer zentralen Stelle für Kunstschaffende in der Sozialversicherungsanstalt für gewerbliche Wirtschaft beschlossen. Diese soll die Künstler besser über die für sie geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen informieren, womit ein Wunsch der Kunstschaffenden erfüllt werde, betonte Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S). Um Künstlern gegebenenfalls den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu ermöglichen, wird ihnen in Hinkunft außerdem die Möglichkeit eingeräumt, ihre selbstständige künstlerische Erwerbstätigkeit ruhend zu stellen.

Mindesalter für Beschäftigungen
Angehoben wurde das Mindestalter für Beschäftigungen von zwölf auf 13 Jahre. Die Bestimmung, wonach bis zum 15. Lebensjahr nur bestimmte und vereinzelte leichte Arbeiten, etwa in Familienbetrieben, verrichtet werden dürfen, bleibt unverändert. Ferner wird in dem Gesetzespaket das aktive und passive Wahlalter für den Betriebsrat in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auf 16 Jahre gesenkt.

Geändert wurde auch die Arbeitszeitregelung in Krankenanstalten. Demnach können Sonderregelungen für die wöchentliche Ruhezeit in Krankenanstalten künftig auch auf Betriebsebene getroffen werden. Damit erhalten auch ausgegliederte Krankenanstalten die Möglichkeit, die wöchentliche Ruhezeit in die Woche nach einem Wochenenddienst zu verlegen.

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