Sicherheitspolitik

Nationalrat segnet "Präventionsnovelle" ab

06.07.2016

Die Änderung bei der "Störung der öffentlichen Ordnung" ist besonders umstritten.

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© APA/ROBERT JAEGER
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Der Nationalrat hat Mittwochabend gegen die Stimmen von Grünen und NEOS eine sogenannte "Präventionsnovelle" abgesegnet. Sie bringt unter anderem eine Ausweitung der sogenannten Gefährderansprachen sowie eine besonders umstrittene Änderung bei der "Störung der öffentlichen Ordnung".

Bei letzterer soll das "berechtigte Ärgernis" das Kriterium für die Strafbarkeit werden. Konkrete Beschwerden müssen nicht vorliegen, auch "ein besonders rücksichtsloses Verhalten" ist, anders als bisher, keine Voraussetzung für ein polizeiliches Einschreiten mehr. Als Beispiele werden von den Gesetzesautoren etwa das aufdringliche Nachgehen einer Person oder das Verstellen von Geschäftspassagen genannt. Der Strafrahmen wurde von 350 auf 500 Euro erhöht.

Willkür

Sowohl für Grüne als auch für NEOS ist die - auch in der Begutachtung breit kritisierte - Bestimmung zu weit gefasst und öffnet Willkür Tür und Tor. Ebenfalls skeptisch gesehen wurde in der heutigen Debatte, dass aggressives Verhalten gegenüber "Organen der öffentlichen Aufsicht" künftig auch ohne Störung einer Amtshandlung geahndet werden kann.

Gefährderansprachen

Ausgeweitet werden mit der Novelle die Gefährderansprachen. Die Polizei soll künftig potenziellen Gefährdern, bei denen nicht ausgeschlossen wird, dass sie terroristische Angriffe starten, klar machen, wie gefährlich eine weitere Radikalisierung wäre. Zugleich sollen solche Menschen auf Deradikalisierungsprogramme hingewiesen werden. Diese Vorgangsweise war bisher dezidiert nur bei Hooligans vorgesehen. Dazu kommt die Verpflichtung für "Radikalisierte", sich zu bestimmten Zeitpunkten bei Sicherheitsbehörden zu melden.

DNA

DNA-Proben sollen künftig bei Verdachtsmomenten zu jeder Straftat gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gezogen werden können. Auch soll es eine Meldeverpflichtung für Täter geben, die bereits einen gefährlichen Angriff gegen die sexuelle Integrität gesetzt haben und bei denen erneute Straffälligkeit befürchtet wird.

Familiäre Gewalt

Zur Vorbeugung familiärer Gewalt ist es nunmehr möglich, für Kindergärten und Schulen ein gesondertes Betretungsverbot zu verhängen. Polizeibeamte dürfen zur Durchsetzung eines verhängten Betretungsverbots für bestehende Schutzzonen, etwa zur Verhinderung von Drogenhandel rund um Schulen, notfalls auch Zwangsgewalt ausüben.

Zu mehr Sicherheit soll schließlich ein Waffenmitnahmeverbot und die Durchführung von Sicherheitskontrollen in Gebäuden des Innenministeriums und nachgeordneter Dienststellen beitragen.

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